Patientenrechte
Das Gesetz bündelt bislang im Standes-, Zivil-, Straf- und Sicherheitsrecht verstreute Regelungen, es regelt neu die Grundlagen des Behandlungsvertrages und bündelt die Patientenrechte im Falle eines Behandlungsfehlers.
Hinweise für Patienten und (Psycho-)Therapeuten auf den Internetseiten der Bundespsychotherapeutenkammer.
Hinweise auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.