Soziotherapie – neue Anwendungsbereiche möglich

Soziotherapie darf künftig öfter verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einem Beschluss das Spektrum der Diagnosen, bei denen Soziotherapie verordnet werden kann, erweitert. Die neue Regelung ist zum 15. April in Kraft getreten.
Zuvor kam Soziotherapie nur bei schweren psychotischen Störungen in Betracht. Jetzt ist der Anwendungsbereich breiter geworden: Hat eine Störung im Alltag so schwere Auswirkungen, dass der Klient oder die Klientin große Schwierigkeiten hat, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, kommt Soziotherapie in Frage. Sie soll insbesondere auch zur Weiterbehandlung motivieren und Behandlungen koordinieren. „Der G-BA reagiert mit der inhaltlichen Weiterentwicklung der Richtlinie auf die bisherigen Schwierigkeiten, Patienten mit Soziotherapie zu erreichen und diese Behandlungsmöglichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Weiterführende Informationen auf den Seiten des G-BA:

Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie