Beantragung eines Zertifikats

Informationen zu den Antragsunterlagen für die Zertifizierung, zum Prozedere und zur Höhe der Bearbeitungsgebühr für Absolvent*innen eines DGSF-anerkannten Weiterbildungsganges.

Die DGSF stellt folgende Zertifikate für Absolvent*innen DGSF-anerkannter Weiterbildungen aus

  • Systemische*r Berater*in (DGSF)
  • Systemische*r TherapeutIn / Familientherapeut*in (DGSF)
  • Systemische*r Kinder- und Jugendlichentherapeut*in (DGSF)
  • Multifamilientherapeut*in (DGSF)
  • Systemische*r Paartherapeut*in und -berater*in (DGSF)
  • Systemische*r Supervisor*in (DGSF)
  • Systemische*r Coach (DGSF)
  • Systemische*r Organisationsentwickler*in (DGSF)
  • Systemische*r Mediator*in (DGSF)
  • Systemische*r Sachverständige*r im Familien- und Kindschaftsrecht

Antragsunterlagen

Wenn Sie eine DGSF-anerkannte Weiterbildung erfolgreich absolviert haben, reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch in der DGSF-Geschäftsstelle ein:

  • Antragsformular mit Verpflichtung auf die Ethik-Richtlinien der DGSF
  • alle Seiten Ihres Abschlusszertifikates vom Weiterbildungsinstitut
  • Bestätigung des Weiterbildungsinstitutes für den Zertifikatsantrag bitte im Original – Formblatt wird vom Weiterbildungsinstitut ausgestellt
  • Kopie des Hochschul-/Berufsabschlusses
  • Unterlagen, aus denen ersichtlich wird, dass Sie die Eingangsvoraussetzungen erfüllt haben – bei einer Vertiefungs-/Aufbauweiterbildung insbesondere das Zertifikat der Grundweiterbildung sowie ggf. einen Lebenslauf und/oder einen Nachweis über entsprechende Berufstätigkeit
  • ggf. Nachweis über Namensänderung

Wir bitten Sie, auf den Versand per Einschreiben/Rückschein zu verzichten, da die Zustellung durch die Post mitunter länger dauern kann. Fügen Sie bitte alle Unterlagen vollständig in gut lesbarer Kopie Ihrem Zertifizierungsantrag bei. Unterlagen aus vorausgegangenen Anträgen sind nicht für den Zugriff archiviert.
Nähere Angaben zu den erforderlichen Nachweisen und Eingangsvoraussetzungen für Absolvent*innen von DGSF-anerkannten Weiterbildungen in Systemischer Beratung sowie Systemischer Therapie als Grund- und Aufbauweiterbildung finden Sie auf dem jeweiligen Informationsblatt.

Bearbeitungsgebühr

Die Bearbeitungsgebühr pro Antrag beträgt:

  • bei Anerkennungen in Systemischer Beratung, Systemischer Therapie/Familientherapie, Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie, Systemischer Paartherapie und -beratung, MFT - Multifamilientherapie, Systemischer Mediation oder Systemischer Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht: 100 Euro für DGSF-Mitglieder, 200 Euro für Nicht-Mitglieder
  • bei Anerkennungen in Systemischer Supervision, Systemischem Coaching oder Systemischer Organisationsentwicklung: 200 Euro für DGSF-Mitglieder, 300 Euro für Nicht-Mitglieder

Mit dem Zertifizierungsantrag können Sie parallel einen Antrag auf Mitgliedschaft in der DGSF stellen. Falls Sie kein Mitglied werden wollen, teilen Sie uns das bitte kurz im Antragsformular mit.

Überweisung der Bearbeitungsgebühr

Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr für die Prüfung des Antrags erst nachdem Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben - unter Angabe der Anerkennungs-Nummer. Vielen Dank!

Bearbeitungszeit

Die DGSF-Geschäftsstelle prüft die eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit und sendet Ihnen in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Eingangsbestätigung postalisch zu. Die Bearbeitungszeit kann – falls Nachforderungen erforderlich sind – bis zu drei Monate betragen. Von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.

DAF-Zertifikat / DFS-Zertifikat - Umschreibung

Umschreibung von Zertifikaten der Vorgängerverbände DAF und DFS

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Familientherapie (DAF) und der Dachverband für Familientherapie und systemisches Arbeiten (DFS) haben sich im September 2000 zur Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) zusammengeschlossen.

Auf Antrag schreibt die DGSF entsprechende Zertifikate um. Die Bearbeitungsgebühr beträgt für Mitglieder 12 Euro, für Nichtmitglieder 25 Euro. Bitte reichen Sie hierfür einen formlosen Antrag mit Kopie des DAF- oder DFS-Zertifikats an die DGSF-Geschäftsstelle.

Weiterbildungsgänge ohne DGSF-Anerkennung (Möglichkeit: Quereinstieg)

Absolvent*innen von nicht DGSF-anerkannten Weiterbildungsgängen können nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6.10.2005 nicht mehr von der DGSF zertifiziert werden.
Sie haben aber die Möglichkeit, sich an ein Weiterbildungsinstitut mit DGSF-anerkannten Weiterbildungen zu wenden und mit diesem über Möglichkeiten und Bedingungen eines Quereinstiegs oder einer anderen Form der Nachqualifikation zu verhandeln und somit die Voraussetzungen für die DGSF-Anerkennung zu erlangen.
Wenn der von Ihnen absolvierte Weiterbildungsgang so oder ähnlich in späteren Jahren eine DGSF-Anerkennung erlangt hat, ist eine Zertifizierung durch die DGSF weiterhin möglich, wenn das verantwortliche Institut bescheinigt, dass die Weiterbildung in allen Punkten der später anerkannten entspricht oder die fehlenden Leistungen im Anschluss an die Weiterbildung nachgeholt wurden.

Information darüber, welche Weiterbildungsgänge von der DGSF anerkannt sind, finden Sie unter "Weiterbildungsinstitute".

Datenschutzhinweise

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben Ihnen einen Überblick über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die DGSF auf Grundlage Ihres Zertifikatsantrages.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Geschäftsführung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) e. V.
Postanschrift / Geschäftsstelle:
Jakordenstraße 23, 50668 Köln
Tel.: 0221 168860-0
Fax: 0221 168860-20
E-Mail: info|at|dgsf.org

Wir erheben, speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Zertifikatsverwaltung auf Grundlage Ihres Zertifikatsantrages für die Vergabe von markenrechtlich geschützten Lizenzen (Zertifikaten).

Ihre Daten werden nach Widerruf, Rückgabe oder anderer Beendigung der Zertifikatsberechtigung gelöscht.

Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Landesdatenschutzgesetz (DSG NRW).

Wir geben Ihre Daten ohne Ihr Einverständnis nicht an Dritte weiter, sofern es gesetzliche Bestimmungen nicht erfordern oder dies auf vertraglicher Grundlage geschieht.

Insofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

Anfragen, Widersprüche oder einen Widerruf richten Sie bitte an den o. g. Verantwortlichen.

In den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes NRW kann vorgesehen sein, dass die nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehenden Rechte beschränkt werden (Art. 23 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die DGSF, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.