Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

Die DGSF hat sich anlässlich des 75. Geburtstag des Grundgesetzes an der Social-Media-Aktion des "Aktionsbündnis Kinderrechte" beteiligt. Das Bündnis fordert die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgsetz.

Die DGSF unterstützt das Vorhaben des Bündnisses.

Auf der Website des Aktionsbündnisses heisst es:

"Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Jedoch steht die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt."

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte - Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland - für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein.

Birgit Averbeck - DGSF-Fachreferentin für Jugendhilfe/ - Politik und Soziale Arbeit - zur Wichtigkeit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz:

“Kinder, die erleben, dass Erwachsene Kinderrechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung umsetzen, sind die Erwachsenen von morgen, die sich für Meinungsvielfalt und Demokratie einsetzen – darum auch aus systemischer Perspektive: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!”

Zur Website des Aktionsbündnis Kinderrechte

(pg)