DGSF beteiligt sich an Gesetzgebungsvorhaben zu einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im September einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vorgelegt. Ziel ist, in mehreren Schritten eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Mit dem IKJHG soll nun die Förderung aller Kinder und Jugendlichen, mit und ohne Behinderung, ab 2028 ermöglicht werden. Die Jugendämter sind dann für Hilfen zur Erziehung und Leistungen der Eingliederungshilfe, die zusammengeführt werden als „Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe“ zuständig. Die DGSF ist im Rahmen der Verbändeanhörung von Seiten des BMFSFJ eingeladen worden, sich an dem Gesetzgebungsprozess mit einer Stellungnahme zu beteiligen. Grundsätzlich begrüßt unser Fachverband den Entwurf des Gesetzes, sieht aber für die Praxis auch einiges kritisch.

Zur Stellungnahme der DGSF