Heilpraktikerrecht
Fazit der DGSF-Stellungnahme: "Ein Festhalten an der Möglichkeit der Zulassung von „Heilpraktiker*innen für Psychotherapie“ halten wir für sinnvoll und im Sinne der Patient*innenversorgung derzeit sogar für notwendig. Gleichzeitig plädieren wir sehr dafür, das Qualifikationsniveau der „Heilpraktiker*innen für Psychotherapie“ weiterzuentwickeln"
Informationen zum Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht
bs
Ergänzung, 20. August:
Inzwischen liegen weitere Stellungnahmen vor:
Zur Stellungnahme des DVP
Zur Stellungnahme der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften