Heilpraktikerrecht

Fazit der DGSF-Stellungnahme: "Ein Festhalten an der Möglichkeit der Zulassung von „Heilpraktiker*innen für Psychothe­rapie“ halten wir für sinnvoll und im Sinne der Patient*innenversorgung derzeit sogar für notwendig. Gleichzeitig plädieren wir sehr dafür, das Qualifikationsniveau der „Heilpraktiker*­innen für Psychotherapie“ weiterzuentwickeln"

Informationen zum Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht

bs

Ergänzung, 20. August:

Inzwischen liegen weitere Stellungnahmen vor:

Zur Stellungnahme des DVP
Zur Stellungnahme der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften