Höhergruppierung für angestellte approbierte PP/KJKP

Angestellte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnnen und -psychotherapeuten in kommunalen Einrichtungen, für die der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA) gilt, werden nach den seit Jahresanfang geltenden Tarifvereinbarungen erstmals einheitlich in die Entgeltgruppe 14 eingestuft. Anträge auf eine Höhergruppierung können noch bis zum 31. Dezember gestellt werden.

Mehr: https://www.ptk-nrw.de/de/aktuelles/detail/article/hoehergruppierung-in-angestellter-taetigkeit-beantragen-frist-laeuft-noch-bis-zum-31122017.html