Höhergruppierung für angestellte approbierte PP/KJKP
Angestellte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnnen und -psychotherapeuten in kommunalen Einrichtungen, für die der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA) gilt, werden nach den seit Jahresanfang geltenden Tarifvereinbarungen erstmals einheitlich in die Entgeltgruppe 14 eingestuft. Anträge auf eine Höhergruppierung können noch bis zum 31. Dezember gestellt werden.