Kinder befähigen statt Eltern bevormunden!
Das Bündnis von neuen Verbänden und acht Wissenschaftlern kritisiert die derzeit geplanten Neuregelungen bei den Hartz-IV-Kinderregelsätzen und fordert einen "Runden Tisch gegen Kinderarmut".
Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die derzeitige Bemessung
der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene verfassungswidrig ist, da sie auf einer unzureichenden
Methode der Ermittlung des Existenzminimums beruht. Die Höhe der Kinderregelsätze
muss damit in Zukunft den kindlichen Bedarf abdecken und an Entwicklungsphasen und Persönlichkeitsentfaltung
ausgerichtet sein. Dazu gehört, nach Meinung des BVerfG, auch eine gelingende
Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen, die bisher nicht in den Regelsätzen
abgebildet wurde.
Positionspapier:
Befähigen statt bevormunden! 5-Punkte-Plan gegen Kinderarmut