Psychotherapie-Richtlinie: Beschluss zu EMDR-Methode in Kraft getreten

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) ist seit dem 19. Juni in Kraft getreten. Die Anwendung der Eye-Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) bei Erwachsenen mit posttraumatischen Belastungsstörungen als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Systemischen Therapie wird in I. Nummer 3 der Anlage der PT-RL aufgenommen.

In der Begründung für den Beschluss heisst es:

"Bisher konnte die Anwendung der Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) bei Erwachsenen mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder analytischen Psychotherapie Anwendung finden. Diese Anwendungsmöglichkeiten der EMDR werden nun um die Anwendung von EMDR bei Erwachsenen im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzepts der Systemischen Therapie erweitert."

(pg)