Rechtsunsicherheit für systemische Weiterbildungen: DGSF sieht Reformbedarf beim FernUSG
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 warnt die DGSF vor rechtlichen Unsicherheiten für systemische Weiterbildungen. In einer Stellungnahme fordert sie eine Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), um praxisorientierte Weiterbildungen klar von Fernlehrgängen abzugrenzen und Rechtssicherheit für Institute, Lehrende und Teilnehmende zu schaffen.
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) hat zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Weiterbildungsanbieter und Weiterbildungsteilnehmende geführt. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e. V.) sieht davon auch systemische Weiterbildungen betroffen.
Der Verband setzt sich für eine Überarbeitung des FernUSG ein, um Rechtssicherheit für praxisorientierte systemische Weiterbildungen zu schaffen. Er fordert ...
- klare Definitionen von räumlicher Trennung und Überwachung des Lernerfolgs, um praxisorientierte Weiterbildungen rechtlich abzusichern.
- eine deutliche Abgrenzung zwischen Unterricht und klient*innenzentrierten Leistungen wie Beratung oder Therapie.
- eindeutige Regelungen für digitale Formate.
- eine Überprüfung der Notwendigkeit des FernUSG insgesamt. Das Gesetz von 1976 sollte an heutige Weiterbildungsrealitäten und digitale Lernformen angepasst werden.
Nur so können die Qualität, Vielfalt und Verlässlichkeit systemischer Weiterbildungen gesichert und die Interessen der Teilnehmenden, Lehrenden und Institute gewahrt werden.
Zur Stellungnahme in vollem Wortlaut
(js)
