Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL)

Am 9. Juli 2024 ist die G-BA Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL) in Kraft getreten.

Das Ziel dieser Richtlinie war, eine Verbesserung der Versorgung von insbesondere schwer psychisch kranken Kin- dern und Jugendlichen mit komplexem psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Behandlungsbedarf und deren Bezugssystemen berufsgruppen- und sektorenübergreifend als „SGB-übergreifende, familienorientierte Gemeinschaftsleistungen” zu gewährleisten.

Die DGSF war mit der Systemischen Gesellschaft ein stellungnehmender Verband. Für die stellungnehmenden Verbände, die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF) und die Systemischen Gesellschaft e.V. (SG) ist die Familienorientierung von zentraler Bedeutung.

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme, die in der Richtlinie berücksichtigung gefunden hat.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung DER PARITÄTISCHE

Richtlinie des G-BA