Stellungnahme zu Strukturreformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe – Inklusion und zentrale Steuerung, aber wohin?

Die DGSF ist der Einladung des BMBFSFJ gefolgt, im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) abzugeben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Allgemeinen Sozialen Dienst (BAG ASD) hat sich der Stellungnahme angeschlossen.

Die Zielrichtung des Gesetzgebers, die Zuständigkeit und Hilfegewährung für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen inklusiv in der Jugendhilfe zusammenzuführen, wird ausdrücklich begrüßt. Mit den jetzt beabsichtigen Änderungen kommt es aber auch zu Verschiebungen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die von Seiten der DGSF kritisiert werden, da sie neben Chancen schwierige Nebenwirkungen für Familien und Fachkräfte erwarten lassen. Durch die Reform werden jetzt nicht nur einzelne Rechtsnormen, sondern die gesamte Systemlogik verändert. Die fachliche Tendenz geht weg von der Einzelfall- hin zur Orientierung an Regelangeboten, weg von der individuellen Anspruchsprüfung hin zur Standardisierung und weg von der dialogischen Hilfeplanung hin zur stärkeren Steuerungslogik.

Damit steht die Kinder- und Jugendhilfe vor der grundlegenden Entscheidung, ob sie ein System individueller Unterstützung bleibt. Aus Sicht der DGSF darf z. B. ein Kitaplatz nicht gegen eine Sozialpädagogische Familienhilfe gesetzt werden. Der individuelle Bedarf einer Familie muss handlungsleitend bleiben vor gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen, die die Rechte von jungen Menschen und ihrer Eltern auf Hilfen deutlich schwächen können.

Am 27. April 2026 findet im Bundesfamilienministerium eine Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf statt, an der die DGSF vertreten sein wird.

Zur Stellungnahme

Die Stellungnahme der Systemischen Gesellschaft (SG) zum selben Entwurf unterstützt die DGSF ausdrücklich.

(ba)