„Systemische*r Paartherapeut*in und -berater*in": Informationen zur Übergangsregelung
Die DGSF informiert über die laufende Übergangsregelung und gibt wichtige Hinweise zum Verfahren der Anerkennung als „Systemische*r Paartherapeut*in und -berater*in (DGSF)“.

Die Übergangsregelung zur Anerkennung als „Systemische*r Paartherapeut*in und -berater*in (DGSF)“ gilt noch bis zum 31. Dezember 2025. Unterlagen müssen per Post eingereicht werden; digitale Einreichungen per E-Mail finden keine Berücksichtigung. Maßgeblich für die fristgerechte Einreichung ist der Posteingangsstempel.
Nach Eingang der Unterlagen erfolgt in der Regel zeitnah eine Bestätigung per E-Mail. Telefonische Rückfragen zum Bearbeitungsstand können derzeit nicht beantwortet werden. Die Geschäftsstelle bittet um Verständnis und Geduld.
(ke, js)
