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Was bedeutet die sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie für Systemikerinnen und Systemiker, die in der Jugendhilfe oder Sozialen Arbeit tätig sind? Das Papier, gemeinsam von DGSF und SG erarbeitet, ist nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November vergangenen Jahres aktualisiert und überarbeitet worden.
Im Faktencheck behandelte Fragen sind beispielsweise:
Was ist Systemische Therapie in der Jugendhilfe und wo liegt der Unterschied zu
Therapie und Heilkunde im Gesundheitswesen?
Ist
Systemische Therapie in der Jugendhilfe
zukünftig eine Leistung der Gesetzli
chen
Krankenkasse
gemäß
SGB V?
Besteht die Gefahr, dass nur noch approbierte Therapeut*innen Systemisc
he
Therapie in der Jugendhilfe anbieten dürfen?
Habe ich mit meinem psychosozialen Beruf (Sozialarbeiter*in, Erzieher*in o.
ä.)
und einer Weiterbildung in Systemischer Therapie
irgendwann eine Chance auf
eine Abrechnung mit der Krankenkasse?
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