Systemisches Arbeiten, Jugendhilfe, Heilkunde und Kassenabrechnung

Was bedeutet die sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie für Systemikerinnen und Systemiker, die in der Jugendhilfe oder Sozialen Arbeit tätig sind? Das Papier, gemeinsam von DGSF und SG erarbeitet, ist nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom  22. November vergangenen Jahres aktualisiert und überarbeitet worden.

Im Faktencheck behandelte Fragen sind beispielsweise:

  • Was ist Systemische Therapie in der Jugendhilfe und wo liegt der Unterschied zu Therapie und Heilkunde im Gesundheitswesen?

  • Ist Systemische Therapie in der Jugendhilfe zukünftig eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse gemäß SGB V?

  • Besteht die Gefahr, dass nur noch approbierte Therapeut*innen Systemische Therapie in der Jugendhilfe anbieten dürfen?

  • Habe ich mit meinem psychosozialen Beruf (Sozialarbeiter*in, Erzieher*in o. ä.) und einer Weiterbildung in Systemischer Therapie irgendwann eine Chance auf eine Abrechnung mit der Krankenkasse?

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