Umsatzsteuerbefreiung bei systemischen Dienstleistungen: Reform zum 1. Januar 2025
Seit Beginn des Jahres gilt eine neue gesetzliche Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung in bestimmten Beratungsfeldern. Was sich für systemisch arbeitende Fachkräfte ändert, erläutert Joachim Wenzel in einem Online-Termin für Mitglieder am 25. Juni 2025 allen interessierten Verbandsmitgliedern – praxisnah und mit Blick auf offene Fragen.
Neue Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung: Was ändert sich für systemisch Tätige?
Zum 1.1.2025 wurde § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) reformiert. Die Änderungen betreffen nicht nur Lehrende, sondern auch Supervisor*innen. Aber auch zur Umsatzsteuerbefreiung in der Therapie kommen durch Systemiker:innen immer wieder Fragen auf. Hier herrscht ebenfalls viel Unsicherheit, was nach § 4 Nr. 14 UStG befreit ist und was nicht. Dazu bedarf es der Abgrenzung Heilkunde versus Nicht-Heilkunde.
In einer Online-Veranstaltung stellt Joachim Wenzel die Neuerungen vor und erklärt die wichtigsten Begriffe, die notwendig sind, um einordnen zu können, wann Therapie, Weiterbildung oder Supervision von der Umsatzsteuer befreit sind und wann nicht. Dabei stehen die Änderungen zum 1.1.2025 im Mittelpunkt.
Im vergangenen Jahr waren von der Bundesregierung Verschärfungen bei der Umsatzsteuerbefreiung geplant. Die DGSF hat der geplanten Bürokratisierung durch das Bundesfinanzministerium (BMF) wirksam entgegenwirkt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, denn die Umsatzsteuerbefreiung konnte für das systemische Feld sogar noch ausgeweitet werden. Dazu hat ein Positionspapier der systemischen Verbände beigetragen, zusammen mit den Aktivitäten des DGSF-Beauftragten für bildungspolitische Fragen, Joachim Wenzel. Informationen zu diesen Aktivitäten finden sich hier.
Die DGSF bietet ihren Mitgliedern am 25.06. den Service einer Online-Veranstaltung an, in dem die Neuerungen und wichtigsten Begriffe zur Umsatzsteuerbefreiung für Systemiker:innen dargestellt werden und bei der auch die davon betroffene Kleinunternehmerregelung thematisiert wird. Außerdem gibt es zu diesen Fragen ein PDF-Dokument von Joachim Wenzel, die Systemiker*innen mit ihren Steuerberater*innen besprechen können.
Diese PDF ist unter nachfolgender Adresse abrufbar: www.ifs-essen.de/umsatzsteuer
Derzeit erstellt das BMF eine Verwaltungsverfügung, die die Umsetzung der Neuerungen für die Finanzämter weiter konkretisieren wird. Sobald diese veröffentlicht ist, wird sie ebenfalls auf dieser Seite verlinkt.
Ansprechpartner in der DGSF-Geschäftsstelle: Jakob Bickeböller
Anmeldungen für Mitglieder bitte an: bickeboeller@dgsf.org