Inklusion in der Jugendhilfe
Die Diskussion um eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe wurde im Jahr 2016 engagiert geführt. Deutlich wurde, dass es zwar durchaus sinnvoll ist, für behinderte und nicht behinderte Kinder eine gemeinsame Zuständigkeit zu entwickeln, aber die unterschiedlichen Systeme „Kinder- und Jugendhilfe“ und „Behindertenhilfe“ nicht problemlos zusammenzuführen sind. In beiden Systemen gibt es neben den verschiedenen Finanzierungsarten, Bedarfsplanungen- und Fortschreibungen, ein anderes Selbstverständnis, andere gewachsene Kulturen und Begriffe, die unterschiedlich besetzt sind. So stellt es durchaus eine Herausforderung dar, die jeweils andere Systemlogik zu verstehen, um perspektivisch eine gemeinsame Sprache zu entwickeln. Grundlage hierfür ist, sich kennenzulernen, gemeinsame Ziele zu erarbeiten, Unterschiedlichkeiten wertschätzend nachzuvollziehen und für den Gesamtprozess sinnvoll zu nutzen.
Dieser Prozess braucht Zeit. Da die Ausgestaltung gesetzlicher Bestimmungen in die nächste Legislaturperiode verschoben wurde, muss jetzt an den zentralen Themen im Dialog von Jugend- und Behindertenhilfe gearbeitet werden. Die DGSF hat den Fachverbänden ihre systemische Expertise zur Begleitung und eine aktive Mitarbeit angeboten und an den Dialogforen des Bundesfamilienministeriums mit dem Deutschen Verein „Zukunft der Jugendhilfe“ teilgenommen - weitere Informationen.
Aktuelles
September 2024
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im September einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vorgelegt. Ziel ist, in mehreren Schritten eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Mit dem IKJHG soll nun die Förderung aller Kinder und Jugendlichen, mit und ohne Behinderung, ab 2028 ermöglicht werden. Die Jugendämter sind dann für Hilfen zur Erziehung und Leistungen der Eingliederungshilfe, die zusammengeführt werden als „Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe“ zuständig. Die DGSF ist im Rahmen der Verbändeanhörung von Seiten des BMFSFJ eingeladen worden, sich an dem Gesetzgebungsprozess mit einer Stellungnahme zu beteiligen. Grundsätzlich begrüßt unser Fachverband den Entwurf des Gesetzes, sieht aber für die Praxis auch einiges kritisch. Zur ausführlichen Stellungnahme der DGSF
Die DGSF begrüßt ausdrücklich die Initiative des Gesetzgebers, die Zuständigkeit und Hilfegewährung für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen „aus einer Hand“ unter dem Dach der Jugendhilfe zu verorten und damit die mit den Fachverbänden im Dialogverfahren erörterte „große Lösung“ umzusetzen. Dabei sind die beiden Systemlogiken der Eingliederungshilfe (Kindzentrierung) und der Jugendhilfe (Familienzentrierung) aufrecht erhalten geblieben, was im Blick auf die Anspruchsinhaberschaft und die Ausgestaltung der unterschiedlichen Leistungen und Hilfen verwaltungsorganisatorisch und rechtssystematisch zum jetzigen Zeitpunkt nicht anders möglich scheint. Insofern handelt es sich eher um eine Integration der relevanten Rechtsnormen der Eingliederungshilfe (SGB IX) in die Jugendhilfe (SGB VIII) und um einen wichtigen Meilenstein, bei dem aber nicht stehengeblieben werden darf.
Wir danken dem Bundesfamilienministerium für die Einladung zur Stellungnahme zu dem vorliegenden Referentenentwurf.
Weitere Stellungnahmen der Fachverbände finden Sie hier:
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)
Stellungnahme des VPK - Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe
Stellungnahme der IGfH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen)
Stellungnahme der SG (Systemische Gesellschaft)
Stellungnahme Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
Dezember 2022
Aktuelle Fragen und Herausforderungen auf dem Weg in eine inklusive Jugendhilfe
Mit der Einführung des KJSG ist vorgesehen, dass alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen „aus einer Hand“ unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengefasst werden. Das Deutsche Institute für Urbanistik (difu) führt im Auftrag des Bundesfamilienministeriums seit November 2022 eine Veranstaltungsreihe „Mosaiksteine“ zur Umsetzungsbegleitung einer inklusiven Jugendhilfe für Praktiker*innen sowie Fach- und Leitungskräfte aus Jugendämtern und freien Trägern durch. Die Erfahrungen, Fragen und Empfehlungen der Praktiker*innen werden von Seiten des Ministeriums für den politischen Umsetzungsprozess auf Bundesebene genutzt. Katharina Noack vertritt die DGSF bei der Veranstaltungsreihe. Ihren Bericht zur ersten Veranstaltung finden Sie hier.
Appell „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!“
Mit einem gemeinsamen Appell fordern rund 30 erstunterzeichnende Organisationen – darunter AGJ, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Behindertenrat, Landesministerien, verschiedene Fachverbände – die Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe in Deutschland. Die DGSF hat den Appell mitgezeichnet.
Für die Unterzeichnenden ist die Gestaltung eines inklusiven Kinder- und Jugendhilferechts für alle Kinder und Jugendliche, und damit endlich die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in Deutschland, das zentrale Anliegen. Es ist bereits jetzt ein breites, interdisziplinäres (fach-)politisches Bündnis entstanden, das die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit auf die Dringlichkeit dieses Themas lenken will. Zielperspektive ist zunächst die letzte AG-Sitzung des „Mitreden-Mitgestalten“-Beteiligungsprozesses des Bundesfamilienministeriums am 17. September 2019.
Der Appell erläutert:
"... Deutschland unterscheidet auch im Jahr 2019 trotz UN‐Behindertenrechtskonvention und Grundrecht auf Gleichbehandlung immer noch künstlich zwischen »Jugendhilfe«‐Kindern und »Eingliederungshilfe«‐Kindern. Junge Menschen ohne Beeinträchtigungen oder mit einer seelischen Behinderung unterfallen dem Hilfesystem des SGB VIII und damit der Zuständigkeit des Jugendamts, junge Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen hingegen
in das Hilfesystem des SGB XII und damit der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe. Aufgrund der hierdurch entstehenden Zuständigkeitsstreitigkeiten werden viele Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur zwischen den Behörden hin und her geschoben, erhalten keine, verspätet oder nur unzureichend Hilfen. Die rechtlich gezogenen Trennlinien sind zudem mit einer ganzheitlichen Wahrnehmung von Menschen nicht vereinbar."
Eine Reform des Kinder‐ und Jugendhilferechts könne nur dann als gelungen bezeichnet werden, wenn die Exklusion von jungen Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen beendet und die Kinder‐ und Jugendhilfe für alle jungen Menschen gesetzlich gestaltet wird, schreiben die Unterzeichnenden in ihrem Appell: "In diesem Sinne werden wir mit unserer Forderung nicht eher nachlassen, bevor die seit über 25 Jahren geführte gesellschafts‐ und fachpolitische Diskussion zu ihrem Erfolg findet!"
Der Appell steht hier online.
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Dialogforum "Bund trifft kommunale Praxis"
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in Berlin veranstaltet unter Beteiligung des Bundesfamilienministeriums das Dialogforum "Bund trifft kommunale Praxis" Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten. Die DGSF ist eingeladen worden, sich an den Expertengesprächen, die im Rahmen des Forums stattfinden, zu beteiligen. Die Folien zu dem Expertengespräch am 25./ 26. Januar 2018 zum Thema "Was brauchen Kinder und Jugendliche heute mit Blick auf die Große Lösung?“ sind auf der Homepage des Difu eingestellt.
Fachtagung am 31. Mai 2017 in Frankfurt „Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?!
Die vier deutschen Fachverbände für Erziehungshilfen IGfH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen), AFET (Bundesverband der Erziehungshilfen), EREV (Evangelischer Erziehungshilfeverband) und BVkE (Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen) haben am 31. Mai 2017 die Verbände der Behindertenhilfe zu einer Fachtagung eingeladen, um den Dialog zwischen beiden Systemen wieder aufzunehmen und den Verständigungsprozess fortzusetzen.
Die DGSF ist eingeladen worden, einen Vortrag „Weiterentwicklung der Jugendhilfe und Inklusion: ein systemischer Zwischenruf“ zu halten. Der Vorsitzende der DGSF, Dr. Björn Enno Hermans und die Fachreferentin für Jugendhilfe und Soziale Arbeit, Birgit Averbeck, haben folgende sechs Themenschwerpunkte, die für eine inklusive Jugendhilfe relevant sind, ausgesucht und sie durch die „systemische Brille“ auf Wirkungen und Nebenwirkungen hin angeschaut:
Kinderrechte stärken, Hilfeplanung, Perspektivklärung für Pflege- und Heimkinder, Sozialraumorientierung, Steuerungsverantwortung der Jugendämter, Kinderschutz
Die Veranstaltung war mit ca. 250 Teilnehmenden gut besucht. In fünf Vorträgen wurden verschiedene Aspekte des Themas aufgegriffen und ausblickend unter anderem Folgendes resümiert:
- Durch die Reform der Eingliederungshilfe erfolgt zurzeit eine intensive Befassung mit Abgrenzungsfragen. Abgrenzungen und Zuständigkeiten beschreiben Zuschreibungen, die wenig mit der benötigten Unterstützung zu tun haben. Umso wichtiger ist es, den Diskurs zwischen Jugend- und Behindertenhilfe offen zu halten und gemeinsam an relevanten Fragen zu arbeiten.
- Die Leitorientierungen Hilfe – Erziehung – Entwicklung – Teilhabe dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es darf keine Schlechterstellungen geben.
- Es muss anerkannt werden, dass Behinderung nicht per se einen Bedarf ausschließt, der durch die Jugendhilfe zu decken ist.
- Körperbezogenheit: Es muss eine Balance hergestellt werden zwischen einer eher körperfeindlich-orientierten Jugendhilfe und einer pflegerisch-körperbezogenen Behindertenhilfe.
- Die Bedarfe behinderter Eltern müssen mitbedacht werden.
- Es müssen interdisziplinäre Konzepte erarbeitet werden, die Schnittstellen und Übergänge berücksichtigen.
- Die Fachverbände sind diejenigen, die Verantwortung für die Ausgestaltung eines inklusiven Gesetzes übernehmen müssen und wollen.
Die Beiträge aller Referent*innen der Fachtagung sind auf der Homepage des AFET und der IGfH eingestellt.
Zur DGSF-Präsentation: „Weiterentwicklung der Jugendhilfe und Inklusion: ein systemischer Zwischenruf“ (ca. 1,2 MB).