Recht und Heilkunde
Recht und Heilkunde - Handout für die Frühjahrs-IV 2018 Befugnis: Wer darf was legal tun? Die Ausübung von Heilkunde ist gesetzlich reguliert. Wer heilkundlich arbeitet, braucht dazu eine staatliche Erlaubnis. Ein DGSF-Zertifikat ist keine staatliche Erlaubnis und reicht dazu nicht aus. „Staatliche Erlaubnis“ bedeutet: Approbation oder Heilpraktikererlaubnis.
Recht und Heilkunde_aktuelle Version.pdf