DGSF-Forschungsförderung
Forschungsförderung
Die DGSF schreibt fortlaufend eine Forschungsförderung für kleinere Forschungsprojekteaus. Die Förderhöhe wird pro Projekt auf max. 5.000 Euro (auch im Sinne einer Anschubfinanzierung) begrenzt. Die Gesamtsumme der Forschungsförderung pro Jahr für diese Forschungsprojekte kann bis zu 25.000 Euro betragen, damit Projekte aus allen Bereichen des systemischen Arbeitens gefördert werden.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury aus Wissenschaftler*innen und DGSF-Mitgliedern. Sie wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Anträge auf Forschungsförderung können unterjährig in der DGSF-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Gefördert werden Projekte aus allen Bereichen des systemischen Arbeitens. Erwünscht sind insbesondere Studien aus bisher wenig beforschten Bereichen wie der Sozialen Arbeit. Der systemische Charakter des Projekts soll im Antrag deutlich werden.
Mit dieser Förderung möchte die DGSF auch Praktiker*innen und Forschungsneulinge zu eigenen Forschungen ermutigen. Diese sollen in Fragestellung, Methoden und zu erwartendem Nutzen praxisnah und anwendungsorientiert sein.
Nicht gefördert werden
- Projekte, die bereits begonnen haben
- Personalkosten (Honorare/Ausfallzeiten) oder Lebenshaltungskosten der Antragsteller*innen (es werden nur Personalkosten von Dritten gefördert)
Nach Abschluss des Projekts wird ein Abschlussbericht erwartet, der auf der DGSF-Website veröffentlicht wird. Darüber hinaus ist die Publikation eines Aufsatzes in einer systemischen Fachzeitschrift oder eine Präsentation/Vorstellung auf einer DGSF-Tagung bzw. in einer DGSF-Fachgruppe erwünscht.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury aus Wissenschaftler*innen und DGSF-Mitgliedern. Sie wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Hinweise zur Bewerbung
Anträge auf Forschungsförderung können unterjährig gestellt werden und sollen in einer einzigen, max. 15 Seiten umfassenden PDF-Datei dargelegt werden, und wie folgt gegliedert sein:
1.Anschreiben
2.Übersichtliche Darstellung der Projektbeteiligten und Institutionen mit allenKontaktdaten
3.Angaben zum beruflichen/wissenschaftlichenHintergrund sowie den bisherigenForschungserfahrungen der Antragsteller*innen
4.Titel des Vorhabens
5.Zielsetzung und Fragestellung
6.Aktueller Forschungsstand
7.Wissenschaftliche Hypothesen, die dieses Projekt verfolgt
8.Beschreibung des Forschungsvorgehens
9.Deutliche Darstellung des systemischen Charakters des Projekts
10.Erwarteter Nutzen und mögliche Folgen der Projektergebnisse
11.Vorgesehene Art der Darstellung der Ergebnisse
12.Zeitplan
13.Kostenplan, aufgeschlüsselt nach
a)DGSF-beantragt, Eigenanteil, ggf. andernorts beantragt
b)Personalkosten / Sachkosten
Anträge und weitere Fragen bitte per Mail an: info@dgsf.org)
Die DGSF hat seit ihrer Gründung Forschungsprojekte gefördert (Infos/Abschlussberichte, vor 2013 erfolgten keine öffentlichen Ausschreibungen).
Forschungsförderung für die Jahre 2021 und 2022
Nach Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 14. Juni in Fulda stellt die DGSF für die Jahre 2021 und 2022 abermals 25.000 Euro zur Forschungsförderung zur Verfügung, dabei ist die Förderung pro Projekt auf maximal 5.000 Euro festgelegt. Sie soll vor allem als Anschubfinanzierung dienen.
Anträge auf Forschungsförderung können jeweils bis 30. Juni bei der DGSF-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Forschungsförderung für die Jahre 2019 und 2020
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung im September 2018 in Oldenburg stellt die DGSF für die kommenden zwei Jahre 25.000 Euro zur Forschungsförderung zur Verfügung, dabei ist die Förderung pro Projekt auf maximal 5.000 Euro festgelegt. Sie soll vor allem als Anschubfinanzierung dienen.
Anträge auf Forschungsförderung können jeweils bis 30. Juni bei der DGSF-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Forschungsförderung für die Jahre 2017 und 2018
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung im September 2016 in Frankfurt stellt die DGSF für die kommenden zwei Jahre 25.000 Euro zur Forschungsförderung zur Verfügung, dabei ist die Förderung pro Projekt auf maximal 5.000 Euro festgelegt. Sie soll vor allem als Anschubfinanzierung dienen.
Anträge auf Forschungsförderung können jeweils bis 30. Juni bei der DGSF-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Forschungsförderung für die Jahre 2014 bis 2016
Die DGSF hat ihren Forschungsfonds erhöht. Sie fördert – über die im Jahr 2013 bereits ausgeschriebenen und für Forschungsprojekte zugesagten 140.000 Euro hinaus – in einer zweiten Runde kleinere Forschungsprojekte. Für die Jahre 2014, 2015 und 2016 können jeweils 15.000 für Forschungsprojekte vergeben werden, dabei ist die Förderhöhe pro Projekt auf maximal 5.000 Euro begrenzt (Anschubfinanzierung).
Anträge auf Forschungsförderung können jeweils bis 30. Juni eingereicht werden.
(2013)
Die Deutsche Gesellschaft für Systemische, Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) hat einen Forschungsfonds in Höhe von 140.000 Euro eingerichtet, um Forschungsprojekte anzuregen zur Wirksamkeit Systemischer Therapie/Beratung im Gesundheitswesen und/oder in der Jugendhilfe.
Gefördert werden sollen Projekte (auch Anschub- oder Pilotprojekte) der Wirksamkeitsforschung, die für die Finanzierung Systemischer Therapie und Beratung in Deutschland in den nächsten zehn Jahren als besonders wichtig erscheinen. Das sind nach Einschätzung des DGSF-Vorstandes derzeit:
- Im Gesundheitswesen Studien zur Wirksamkeit Systemischer Therapie bei Angststörungen von Erwachsenen (1. Priorität), bei Angststörungen von Kindern (2. Priorität) und zu Störungen des Sozialverhaltens bei Kindern und Jugendlichen (3. Priorität)
- In der Jugendhilfe Studien zur Wirksamkeit Systemischer Therapie/Beratung besonders in den Formen der Aufsuchenden Familientherapie, der Sozialpädagogischen Familienhilfe, der multisystemischen oder Multifamilientherapie/-beratung
Interessensbekundungen sollen bis 1. Juli 2013 bei der DGSF-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Applications invited for research funding 2013 to 2016: “Effectiveness of systemic therapy and counseling”
