Geschäftsordnung

Präambel

Der Vermittlungsausschuss arbeitet auf Grundlage der gültige Satzung und der Ethik-Richtlinien der DGSF. Der Vermittlungsausschuss wird nach den Prinzipien mediativen Arbeitens tätig. Die Mitglieder verstehen sich somit nicht als Schlichter, Richter oder Gutachter.

1. Zielbestimmung

Der Ausschuss wird tätig bei innerverbandlichen – nicht justiziablen – Konflikten und Beschwerden. Der Ausschuss ist einem transparenten Beschwerdeverfahren und Konfliktlösemodell verpflichtet.

2. Adressatinnen/Adressaten

Den Ausschuss in Anspruch nehmen können einzelne Verbandsmitglieder, Vertreterinnen und Vertreter von Instituten, von Organen, von Fach- und Regionalgruppen, von Kommissionen und Ausschüssen des Verbandes.

3. Zusammensetzung

Der Vermittlungsausschuss besteht laut Satzung aus den von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder des Ausschusses können weder gleichzeitig dem Vorstand noch einem weiteren Ausschuss des Verbandes angehören. Sie dürfen nicht in finanzieller Abhängigkeit (Angestelltenverhältnis oder Honorartätigkeit) vom Verband stehen.

4. Verfahren

4.1   Der Vermittlungsausschuss arbeitet mediativ.
4.2   Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses informieren sich gegenseitig über alle Aufträge und die damit verbundenen Vorgänge und werden gemeinsam klärend tätig.
Alle Vorgänge werden schriftlich dokumentiert und die Ergebnisse im Wortlaut festgehalten.
4.3   Der Vermittlungsausschuss legt der Mitgliederversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

Konfliktstelle

(Stand: Dezember 2017)