Fachgruppe Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren

Die Fachgruppe freut sich über Dein Interesse! Sie stellt sich gerne vor:

Ihr Anliegen ist es, systemische Perspektiven und Kompetenzen im Kontext familiengerichtlicher Tätigkeiten zu fördern und weiterzuentwickeln. Eine gesellschaftspolitische Relevanz ergibt sich dadurch, dass wir die Qualität gerichtlicher Entscheidungen und das Vertrauen in familienrechtliche Verfahren positiv beeinflussen können.

Wir verstehen uns als Informationsinitiative für die verschiedenen in der Familien-gerichtsbarkeit und im Kindschaftsrecht beteiligten Berufsgruppen und bieten einen interdisziplinären fachlichen Austausch und ergänzende thematische Veranstaltungen an.

Wir möchten ein Ort beruflicher Reflexion und berufspolitischer Positionierung systemischer Fachkräfte sein. Es geht dabei auch um die Frage, wie wir in relevanten Gremien Gehör finden und berufliche Kontexte mitgestalten können. Alle im familiengerichtlichen Kontext tätigen Berufsgruppen sind uns daher sehr willkommen. Die Fachgruppe versteht sich als offener Entwicklungsraum, der von den unterschiedlichen professionellen Perspektiven lebt.

Einladung zum Mitwirken

  • Welche Fragen beschäftigen Dich in Deiner gutachterlichen Praxis oder in Deiner familien- und kindschaftsrechtlichen Tätigkeit ?
  • Welche Themen fehlen aus Deiner Sicht?
  • Wo erlebst Du Spannungsfelder, Unsicherheiten oder Entwicklungsbedarf?
  • Wenn Du Dich aktiv einbringen möchtest, punktuell Impulse gibst, eigene Themen vorschlägst oder zunächst einfach informiert bleiben willst: Deine Perspektive ist ausdrücklich erbeten!
  • Gemeinsam möchten wir die Arbeitsgruppe inhaltlich ausrichten, passende Formate entwickeln und einen Raum schaffen, in dem fachlicher Austausch, Qualitätssicherung und gesellschaftliche Verantwortung miteinander verbunden werden.

Melde Dich gerne mit Deinen Ideen, Anliegen oder Deinem Interesse an Mitarbeit – wir freuen uns.

Die Systemische Perspektive und unser professionelles Selbstverständnis

Die systemische Expertise richtet den Blick auf familiäre Dynamiken, Beziehungen und Ressourcen. Sie ermöglicht es, familiäre Konstellationen im Kontext gerichtlicher Verfahren differenziert zu betrachten und daraus entstehende Handlungs- und Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und zu reflektieren. Eine wertschätzende, systemische Grundhaltung gegenüber allen Beteiligten erhöht die Chance, tragfähige und gemeinsam verantwortete Entscheidungen zu ermöglichen.

Ein wesentliches Anliegen unserer Arbeit ist das Hinwirken auf die Steigerung der Konfliktfähigkeit der beteiligten Eltern. Gerade in hochstrittigen, eskalierten oder festgefahrenen Konstellationen kann der systemische Ansatz zur Verständigung beitragen und Wege zu nachhaltigen, einvernehmlichen Lösungen im Sinne der Kinder ebnen. Hochstrittigkeit wird nicht als Eigenschaft von Personen verstanden, sondern als Ergebnis dynamischer Entwicklungen innerhalb des Familiensystems.

Unser systemischer Ansatz lenkt den Blick von individuellen Zuschreibungen auf Prozessdynamiken. Sensibel mit den mit einem familiengerichtlichen Verfahren verbundenen Ängsten der Betroffenen bezüglich des Ausgangs des Verfahrens und des Umgangs mit dem Gericht, den Verfahrensbeteiligten und der Begutachtungssituation umzugehen, gehört ebenso zu unserem Arbeitsfeld.

Fachlicher und fachpolitischer Kontext

Fragen der Geschlechterverhältnisse, der Beziehungsgestaltung zwischen Kindern und Eltern im Konflikt sowie das Hinterfragen elterlichen Erziehungsverhaltens stehen im Mittelpunkt.

In der fachpolitischen und gesetzgeberischen Diskussion stehen zudem unterschiedliche und neue Narrative im Raum, etwa im Zusammenhang mit Gewaltschutz, Kinderschutz, PDA (Pathologisches Vermeidungsverhalten). Die Fachgruppe reflektiert kritisch Konzepte wie PAS, EKE und vergleichbare Konstrukte im Hinblick auf ihre wissenschaftliche Fundierung und ihre praktische Anwendbarkeit.

Das Sorge- und Umgangsrecht sowie die Handhabung konkurrierender Entscheidungen sind Gegenstand anhaltender fachlichen Debatten. Familiengerichte sind auf die Expertise von Jugendämtern, Sachverständigen, Verfahrensbeiständen und Umgangspflegenden angewiesen. Kindeswohl ist langfristig nicht ohne Berücksichtigung des Elternwohls zu denken. Wertefragen stellen sich insbesondere in Konflikten zwischen Herkunfts- und Pflegeeltern sowie bei Entscheidungen zu grundgesetzlich geschützten Rechten bei Sorgerechts- und Umgangseingriffen.

Systemische Sachverständigentätigkeit und Qualitätssicherung

Ein weiterer zentraler Schwerpunkt der Fachgruppe liegt in der Weiterentwicklung systemischer Sachverständigentätigkeit im familiengerichtlichen Kontext. Dazu gehört auch die Teilnahme an den Fachgesprächen "Qualitätsmanagement in der familiengerichtlichen Begutachtung" der vom Justizministerium eingerichteten Arbeitsgruppe „Mindestanforderungen an Familienrechtliche Gutachten“.

Ziel ist dabei eine qualitätsgesicherte und ethisch verantwortbare gutachterliche Praxis, die eng mit der kontinuierlichen Evaluation bestehender Standards und Weiterbildungsformate verbunden ist. Die praktische Umsetzung systemischer Sachverständigentätigkeit und die Weiterbildung sollen evaluiert und weiterentwickelt werden. Eine DGSF-zertifizierte Weiterbildung „Systemische Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht“ wird seit 2019 angeboten.

Bei allem steht die Frage im Mittelpunkt, was systemische Begutachtung auszeichnet und wie sie zur Förderung von Einvernehmen, zur Deeskalation von Konflikten und zu tragfähigen gerichtlichen Entscheidungen beitragen kann.

Weiterbildung, Praxisentwicklung und interdisziplinäre Zusammenarbeit

Die Fachgruppe engagiert sich für Weiterbildungsangebote sowie für praxisnahe Formen der beruflichen Begleitung. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Qualität, der inhaltlichen Ausrichtung und der strukturellen Gestaltung von Ausbildungsgängen sowie der Integration praxisnaher Formate wie Mentoring, Hospitationen und Praktika bei erfahrenen Gutachterinnen und Gutachtern („Mitlaufen“).

Interdisziplinäre Fortbildungsangebote unter Einbezug von RichterInnen, RechtsanwältInnen sowie weiteren Professionen sollen entwickelt und gestärkt werden. Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis zu fördern, fachliche Brücken zu bauen und Netzwerke der Zusammenarbeit zu entwickeln.

Fachlicher Austausch, Forschung und berufliche Praxis

Die Fachgruppe fördert den kontinuierlichen fachlichen Austausch im Rahmen von Veranstaltungen und Arbeitsgruppen. Themen können unter anderem sein:

  • die Reflexion von Fallverläufen,
  • den Austausch zu methodischen Fragestellungen,
  • die Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen im Familien- und Kindschaftsrecht,
  • gerichtliche Entscheidungen,
  • strukturelle Veränderungen im Verfahren,
  • Ergebnisse evidenzbasierter Forschung (z.B. Bindungsforschung, Entwicklungs-psychologie, Risiko- und Schutzfaktoren)
  • die kritische Diskussion wissenschaftlicher Modelle.

Wir hoffen, dass diese Zeilen Euch angesprochen haben und wir möglichst viele von Euch in unseren unterschiedlichen Formaten begegnen zu können.

Wir freuen uns!

Maxi Unger, Herwig Grote und Filip Caby

Kontakt zur Fachgruppe

Fachgruppensprecher*in: Herwig Grote, stellvertretende Sprecherin: Maxi Unger, Filip Caby
Mail: fachgruppe-familiengericht@dgsf.org