Fachgruppe Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren
Die Fachgruppe stellt sich und Ihre Aktivitäten vor. Fachtagung "Eltern bleiben Eltern - bleiben Eltern Eltern?" im Sommer 2024.
Aktuelles
1 - Fachtagung: Eltern bleiben Eltern, bleiben Eltern Eltern?
06.11.2024 in Freiburg
Tagungsort:
IU Internationale Hochschule • Duales Studium
Hans-Sachs-Gasse 4 • 79098 Freiburg
http://eltern-bleiben-eltern.de
2 - neue stv. Fachgruppensprecherin
Am 23. April 2024 wurde Christine Kirsch als stellvertretende Fachgruppensprecherin gewählt.
Prof. Christine Kirsch Ph.D.
Professur für Soziale Arbeit
christine.kirsch@iu.org
www.iu-dualesstudium.de
IU Internationale Hochschule · Duales Studium Hans-Sachs-Gasse 4 · 79098 Freiburg
Aktivitäten und Termine
31. August bis 1. September 2024 in Lychen (Uckermark)
Fachtagung "Eltern bleiben Eltern - bleiben Eltern Eltern?"
Umgangspflegschaft und Begleiteter Umgang
Lösungsorientierte Arbeit in schwierigen Familienkonstellationen
Kontakt zum Fachgruppensprecher
Fachgruppensprecher ist DGSF-Mitglied Peter Thiel, stellvertretende Sprecherin ist Christine Kirsch.
Mail: fachgruppe-familiengericht@dgsf.org
Themen der Fachgruppe
Die Themen unsere Fachgruppe bewegen sich im Feld von moralischen und ethischen Vorstellungen, Geschlechterfragen und -arrangements, Generationenverhältnissen, interkulturellen Verschiedenheiten, Tradition und Moderne in der Gestaltung familiärer Beziehungen, Kleinfamilie, Großfamilie und Patchworkfamilien, Emotionen und Gefühlen, Harmonie und Streit, Kampf und Niederlage, Aggression und Hingabe.
Nicht wenige familiäre Konflikte verlassen das Feld „normaler“ Auseinandersetzungen und landen schließlich im Kontext eines familiengerichtlichen oder gar strafrechtlich ausgetragenen Verfahrens. Diese werden häufig mit einer gerichtlichen Entscheidung „beendet“, bei der es keinen wirklichen Frieden gibt, sondern Sieger und Besiegte bestimmt werden. Der Konflikt im System ist damit nicht gelöst, sondern eingefroren oder verschoben, und kann daher zu jeder Zeit neu entflammen.
Der systemische Ansatz kann helfen, die widerstreitenden Interessen der Konfliktparteien auf ihre individuelle oder auf das System bezogene Sinnhaftigkeit zu verstehen. Er kann helfen, die Konfliktparteien zu unterstützen, eine Lösung zu finden, bei der sich jede Seite gesehen und verstanden sieht und die das Kind in angemessener Weise im Blick behält, diesem Stimmrecht verleiht, ohne es in einer falsch verstandenen Aufwertung als vermeintlichen Entscheider im Familienkonflikt zu missbrauchen.
Die verschiedenen systemischen Ansätze wie auch das Konzept des Radikalen Konstruktivismus geben uns dabei Anregung und Unterstützung, um unbrauchbare, destruktive und inhumane Wege zu verlassen und zu einem modernen Konzept fachlichen Handelns im Kontext familiengerichtlicher Verfahren zu kommen.
Die Grundannahme, dass Eltern nicht ersetzbar sind, führt zur Kritik aller Verhältnisse, in denen Eltern als überflüssig definiert werden, sei es durch einen Elternteil als Konflikpartei oder dem staatlichen Wächter in Gestalt des Jugendamtes und der Familiengerichtsbarkeit. In diesem Lichte ist § 1671 BGB, mit dem einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden kann, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, die einen Sorgerechtentzug legitmieren würden, eine anachronistische Regelung, die dringend der Abschaffung bedarf.
Die Fachgruppe diskutiert und positioniert sich zu wichtigen Fragen der Arbeit im familiengerichtlichen Kontext.
Mögliche Themen sind Fragen der Vergütung von freiberuflich tätigen Umgangspflegern, Ergänzungspflegern und Vormündern. Diese erhalten derzeit von der Justizkasse eine maximale Stundenvergütung von 39,00 €. Vom Gericht als "Sachverständige" ernannte Personen erhalten dagegen 100 € je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer. In der Berliner Jugendhilfe wird die Fachleistungsstunde im Begleiteten Umgang aktiuell mit 59,58 € vergütet. Eine finanzielle Schlechterstellung der Tätigkeit von Umgangspflegern, Ergänzungspflegern und freiberuflichen Vormündern ist fachlich in keiner Weise gerechtfertigt, handelt es sich doch bei der Führung von Umgangspflegschaften, Pflegschaften und Vormundschaften - die oft in einem erheblich konfliktbeladenen familiengerichtlichen Kontext - eingebettet sind, um sehr anspruchsvolle und auch risikoreiche Aufgaben, bei der der Gesetzgeber unterstellt, dies könnte auch von mehr oder weniger unqualifizierten Personal erledigt werden.
Eine Anhebung des Stundensatzes auf mindestens 60,00 € für Fachkräfte mit Hochschulabschluss ist fachlich angemessen und notwendig.
In der Diskussion ist eine DGSF-Zertifizierung als "Systemisch-lösungsorientierter Sachverständiger".
Wir freuen und auf Ihre Mitarbeit.
Fachgruppentreffen am 16. Juni 2012 in Berlin
Zielgruppe
Angesprochen für eine Mitarbeit in der Fachgruppe werden insbesondere:
- Systemische Berater/innen u. Therapeut/innen mit Arbeitsbezug zu familiengerichtlichen Verfahren
- Umgangspfleger gem. § 1684 BGB
- Ergänzungspfleger gem. § 1909 BGB
- Vormünder
- Verfahrensbeistände gem. § 158 FamFG
- Sachverständige gem. § 163 FamFG
- Familienrichter/innen
- Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht
- Sozialarbeiter/innen in Jugendämtern mit Arbeitsbezug zu familiengerichtlichen Verfahren
- sonstige Interessierte mit beruflichen Bezug zum Themenfeld
Mitgliedschaft und Mitwirken in der Fachgruppe
Mitglieder der DGSF haben einen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft in der Fachgruppe. Nichtmitglieder der DGSF können Mitglied der Fachgruppe werden, wenn sie einen beruflichen Bezug zum Themenfeld der Fachgruppe haben und ihr Interesse an systemisch-lösungsorientiertem Arbeiten deutlich machen können.
Ehrenamtlich Tätige mit Bezug zum Themenfeld, die nicht Mitglied der DGSF sind, können als Mitglied in die Fachgruppe aufgenommen werden, wenn sie den Nutzen ihrer Mitgliedschaft für die Fachgruppe aufzeigen können.
Die Mitgliedschaft in der Fachgruppe ist kostenlos. Eine Mitgliedschaft in der DGSF ist für die Mitgliedschaft in der Fachgruppe nicht erforderlich. Dennoch freuen wir uns, wenn Sie mit Ihrer Mitgliedschaft in der DGSF die Arbeit unseres Verbandes und damit die Systemische Idee und deren Verbreitung unterstützen.
Die Fachgruppe hat 56 Mitglieder, davon 8 Mitglieder im Status "aktiv". 26 Mitglieder der Fachgruppe sind Mitglied der DGSF, ein Fachgruppenmitglied ist Mitglied der Systemischen Gesellschaft. DGSF-Mitglieder haben Stimmrecht in der Fachgruppe. Für die anderen Mitglieder der Fachgruppe gilt der Status eines nichtstimmberechtigten, mitwirkenden Mitgliedes.
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der Fachgruppe haben, senden Sie bitte eine Mail mit Angabe Ihrer DGSF-Mitgliedschaft oder Ihrer fachlich bezogenen Tätigkeit an den Fachgruppensprecher Peter Thiel.
Reformvorschläge zur Diskussion
- Zentrale Figur im Kontext familiengerichtlicher Verfahren ist naturgemäß der Familienrichter. Dessen Qualifikation und fachliche Reflexion lässt aber oft zu wünschen übrig. Daher schlagen wir vor, dass Richter, die als Familienrichter eingesetzt werden, eine entsprechende Zusatzqualifikation erwerben müssen, in die auch moderne systemtheoretische und lösungsorientierte Ansätze einfließen. Um die fachliche Selbstreflexion zu verbessern, schlagen wir vor, dem Familienrichter ein Jahresbudget von 1200 € zur Verfügung zu stellen, aus dem er/sie Supervision bezahlen kann. Die Inanspruchnahme von Supervision sollte freiwillig sein, um ein formales Absitzen von Supervisionsstunden zu verhindern, die niemanden etwas bringen. Nichtverbrauchte Anteile aus dem Jahresbudget verfallen am Jahresende.
- Der Gesetzgeber wird aufgefordert, das im Grundgesetz Artikel 6 festgehaltene Pflichtrecht beider Eltern für das gemeinsame Kind zu sorgen, auch im Fall einer Trennung der Eltern beizubehalten. Dies bedeutet die Abschaffung von §1671 BGB, mit dem es zur Zeit noch möglich ist, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, obwohl keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies bedeutet weiter, dass der Grundsatz der paritätischen Betreuung des Kindes durch seine Eltern auch im Trennungfall beibehalten wird, Abweichungen von diesem Grundsatz sind im Einzelfall weiterhin möglich, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten dient.
- Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den systemischen Grundsatz des Respektes und der Würde des Menschen auch im familiengerichtlichen Verfahren abzusichern. Hier ist in der Praxis oftmals noch ein hierarchischer und würdeloser Umgang von beteiligten Fachkräften mit den sich im Zwangskontext befindlichen Klienten (Eltern) festzustellen.
Fachgruppenarchiv
Rückblick auf das Jahr 2023
Stellvertretender Fachgruppensprecher von 9/2019 bis 5/2023 war Herwig Grote.
Am Rande der DGSF Jahrestagung in Wiesbaden treffen wir uns am Donnerstag den 14.09.2023 in der Zeit vom 18.00 bis 18.45 Uhr. Interessenten, die nicht Mitglied der Fachgruppe sind, können - nach vorheriger Anmeldung per Mail - am Fachgruppentreffen teilnehmen. Im Anschluss besteht Gelegenheit zur kostenlosen Teilnahme an einem Workshop.
Im Workshop gehen wir auf aktuelle Fragen der Arbeit im familiengerichtlichen Kontext ein. Fachkräfte wie Familienrichter, Sachverständige, Verfahrensbeistände, Umgangspfleger, Umgangsbegleiter sind herzlich willkommen. Neugierige aus anderen Professionen können gerne dazu kommen.
Zu unseren Veranstaltungen der vergangenen Jahre gelangen Sie hier.
Interessante Aufsätze
Mike Lehmann: Der systemische Gutachter? Die systemisch fundierte "lösungsorientierte Sachverständigentätigkeit" im Familienrecht. In: "Kontext" 1/2012, S. 39–53
Interessante Projekte
- Fortbildung Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren - www.loesungsorientierter-sachverstaendiger.de
- Fortbildung „Systemische Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht" - https://www.iagus.de/systemische-sachverstaendige
- Deutscher Familiengerichtstag - www.dfgt.de
- Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - www.famrz.de