DGSF fordert: Ambulante Erziehungshilfen leistungsgerecht finanzieren und Qualität sichern
Die DGSF appelliert gemeinsam mit interdisziplinären bundesweiten Fachexpert*innen an die Bundesjugendhilfepolitik, die Benachteiligung ambulanter Erziehungshilfen zu beenden und ihre leistungsgerechte Finanzierung gesetzlich abzusichern.
Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e. V.) appelliert an die Bundesjugendhilfepolitik, die strukturelle Benachteiligung ambulanter Erziehungshilfen im Zuge der anstehenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts zu beenden. Ambulante Hilfen müssen ebenso wie stationäre Angebote gesetzlich leistungsgerecht vergütet werden. Nur so lassen sich fachliche Qualität sichern und Familien wirksam unterstützen.
Die DGSF setzt sich seit 2022 im Rahmen einer Qualitätsoffensive, die auch interdisziplinäre ausserverbandliche Expertise u.a. aus Rechtssystematik und Wissenschaft auf Bundesebene einbezieht, für die Stärkung ambulanter Erziehungshilfen ein. Aus Sicht des Fachverbands besteht im Kinder- und Jugendhilferecht seit Jahrzehnten ein struktureller Fehler: Während für stationäre Hilfen ein gesetzlicher Anspruch auf leistungsgerechte Vergütung besteht, fehlt eine entsprechende Regelung für ambulante, familienunterstützende Hilfen.
Diese Ungleichbehandlung hat weitreichende Folgen. Es gibt weder eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss von Vergütungsvereinbarungen zwischen Jugendämtern und Leistungserbringern noch die Möglichkeit, bei Konflikten eine Schiedsstelle anzurufen. Dadurch können fachliche Anforderungen bei der Vergütung gegenüber haushalts- oder kommunalpolitischen Erwägungen ins Hintertreffen geraten.
Die Folgen sind unmittelbar in der Praxis spürbar: Notwendige Qualitätsstandards wie fachliche Leitung, Fallberatung, Dokumentation sowie Fort- und Weiterbildung oder Supervision lassen sich unter diesen Bedingungen häufig nicht ausreichend finanzieren. Langfristig gefährdet dies die Qualität der Hilfen und wirkt sich zulasten von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien aus.
Die DGSF fordert deshalb, im Rahmen der Strukturreform die bestehende Ungleichbehandlung zu beenden. Für ambulante Erziehungshilfen müssen eine gesetzlich verbindliche, leistungsgerechte Vergütung, der verpflichtende Abschluss von Vergütungsvereinbarungen sowie die Möglichkeit eines Schiedsstellenverfahrens geschaffen werden. Nur so können ambulante Hilfen verlässlich, qualitätsgesichert und bedarfsgerecht erbracht werden.
