Politische Arbeit zeigt Wirkung: Fernunterrichtsschutzgesetz soll abgeschafft werden
Die Bundesregierung plant die Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Damit könnte eine zentrale Forderung der DGSF zur Schaffung zeitgemäßer und rechtssicherer Rahmenbedingungen für systemische Weiterbildungen umgesetzt werden. Die DGSF begrüßt den geplanten Bürokratieabbau – sieht aber weiteren Handlungsbedarf.

Bereits im Dezember des vorigen Jahres hatte die DGSF in ihrer Stellungnahme "DGSF-Stellungnahme zur Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) auf systemische Weiterbildungen" auf die erheblichen Rechtsunsicherheiten hingewiesen, die durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Anwendung des FernUSG auf moderne digitale Weiterbildungs- und Coachingangebote entstanden waren. Das FernUSG stammt aus dem Jahr 1976 und wurde damit zu einer rechtlichen Grundlage für Weiterbildungsformate, die sich seitdem wesentlich verändert haben.
Nun zeichnet sich eine grundlegende Änderung ab: Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht vor, das Fernunterrichtsschutzgesetz vollständig aufzuheben. Damit sollen insbesondere das bisherige Anzeige- und Zulassungsverfahren für Fernlehrgänge entfallen. Für eine Übergangszeit von einem Jahr ist ein bedarfsorientiertes Bescheinigungsverfahren vorgesehen.
Die geplante Abschaffung des FernUSG ist auch Ergebnis einer länger geführten fachpolitischen Debatte. Der Nationale Normenkontrollrat hatte sich für die ersatzlose Streichung des Gesetzes ausgesprochen. Die DGSF und weitere Verbände hatten wiederholt auf die praktischen und rechtlichen Folgen der Anwendung des veralteten Gesetzes auf moderne digitale Weiterbildungsformate hingewiesen.
Die DGSF begrüßt daher den geplanten Schritt ausdrücklich. „Dass das Fernunterrichtsschutzgesetz nun abgeschafft werden soll, ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt. Das schafft mehr Rechtssicherheit und nimmt unnötige Bürokratie aus der beruflichen Weiterbildung“, so Martin Diem, Vorstandsmitglied der DGSF. "Zugleich zeigt die Entwicklung, dass es sich lohnt, fachpolitisch dranzubleiben und mit politischen Entscheidungsträger*innen im Gespräch zu sein."
Mit der geplanten Abschaffung des FernUSG ist aus Sicht der DGSF jedoch noch nicht das Ziel erreicht. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass sie den Realitäten moderner beruflicher Weiterbildung entsprechen und selbstständig tätigen Fachkräften sowie Weiterbildungsinstituten verlässliche Perspektiven bieten.
Ein weiterer zentraler Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der sozialrechtlichen Statusfeststellung. Die DGSF wird die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren aufmerksam begleiten.
(jw, js)