Bildungspolitik und berufliche Rahmenbedingungen

Verlässliche bildungspolitische und rechtliche Rahmenbedingungen sind die Grundlage für hochwertige systemische Weiterbildung. Die DGSF informiert auf dieser Seite über aktuelle Entwicklungen.

Gesetze und gerichtliche Entscheidungen können Einfluss darauf haben, wie systemische Beratung, Therapie, Supervision sowie Fort- und Weiterbildungen angeboten und durchgeführt werden. Sie betreffen sowohl systemisch tätige Fachkräfte als auch Weiterbildungsinstitute.

Die DGSF informiert auf dieser Seite über ausgewählte bildungs- und berufspolitische Entwicklungen. Der bildungspolitische Beauftragte der DGSF, Joachim Wenzel, erläutert aktuelle Themen, ordnet sie für die systemische Praxis und Weiterbildung ein und verweist auf weiterführende Informationen.

Die Beiträge sollen Orientierung bieten, die fachliche Auseinandersetzung fördern und zur Weiterentwicklung guter Rahmenbedingungen für systemisches Arbeiten beitragen.

Statusfeststellungsverfahren und selbstständige Tätigkeit

Viele systemische Fachkräfte arbeiten selbstständig oder auf Honorarbasis. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich tatsächlich als selbstständige Tätigkeit gilt oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Von dieser Einordnung hängen unter anderem die Sozialversicherungspflicht und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit ab.

Zur Klärung dieser Frage gibt es das sogenannte Statusfeststellungsverfahren. Es dient dazu, den sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus einer Tätigkeit verbindlich zu prüfen. In den vergangenen Jahren haben Gerichtsentscheidungen und gesetzliche Entwicklungen – unter anderem im Zusammenhang mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil – zu neuen Unsicherheiten geführt. Davon betroffen sind sowohl selbstständig tätige Fachkräfte als auch Weiterbildungsinstitute und andere Auftraggebende.

Die vorliegende Handreichung von Joachim Wenzel erläutert für Politiker*innen und Interessierte die wichtigsten Begriffe und rechtlichen Grundlagen in verständlicher Form. Sie erklärt, welche Möglichkeiten zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus bestehen, wie sich die verschiedenen Verfahren unterscheiden und welche Auswirkungen sie in der Praxis haben können. Ziel ist es, eine fundierte Orientierung zu bieten und das Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge zu erleichtern.

Weitere Themen zum Statusfeststellungsverfahren und zur selbstständigen Tätigkeit:

  • Selbstständige Lehrtätigkeit in der Weiterbildung: Übergangsvorschrift zur sozialrechtlichen Einordnung von Bildungsangeboten um ein Jahr verlängert
  • Schutz beruflicher Bildung: Reformvorschlag zur Feststellung des Erwerbsstatus
  • Arbeitsrechtlich selbstständig und zugleich sozialversicherungsrechtlich abhängig beschäftigt?

Weitere Informationen von Joachim Wenzel (bildungspolitischer Beauftragter der DGSF)

Amtliche Informationen

Gesetzestexte

Selbstständige Lehrtätigkeit in der Weiterbildung: Übergangsregelung zur sozialrechtlichen Einordnung von Bildungsangeboten um ein Jahr verlängert

Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2026 beschlossen, die Übergangsregelung des § 127 SGB IV um ein Jahr zu verlängern. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates gilt sie damit nicht nur bis zum 31. Dezember 2026, sondern bis zum 31. Dezember 2027.

Was bedeutet die Übergangsregelung?

Die Übergangsregelung wurde geschaffen, um Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte vorübergehend vor den Folgen der geänderten Rechtsprechung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung selbstständiger Lehrtätigkeiten zu schützen. Während dieser Zeit können Bildungsangebote unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit selbstständig tätigen Honorarkräften durchgeführt werden, ohne dass daraus unmittelbar sozialversicherungsrechtliche Nachteile entstehen.

Was ändert sich durch die Verlängerung?

Die Verlängerung verschafft dem Bildungsbereich ein weiteres Jahr Rechtssicherheit. Sie gibt Bildungseinrichtungen und selbstständig tätigen Lehrkräften mehr Zeit, bis eine dauerhafte gesetzliche Lösung gefunden wird.

Was bleibt ungeklärt?

Die Verlängerung löst jedoch nicht die grundsätzlichen Fragen zur Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung nach § 7 SGB IV. Die Unsicherheiten bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus bestehen weiterhin.

Außerdem gilt die Übergangsregelung nur für bestimmte Bildungsleistungen. Andere Tätigkeiten systemischer Fachkräfte – etwa Supervision, Coaching oder Beratung, sofern sie nicht als Bildungsleistung eingeordnet werden – profitieren von dieser Regelung in der Regel nicht.

Weitere amtliche Informationen

Gesetzestexte

Schutz beruflicher Bildung: Reformvorschlag zur Feststellung des Erwerbsstatus

Neben einer möglichen Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird zunehmend diskutiert, ob auch die gesetzlichen Grundlagen für die Unterscheidung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung weiterentwickelt werden müssen.

Denn die Frage, ob eine Tätigkeit als selbstständig oder als Beschäftigung eingestuft wird, hängt nicht nur vom Verfahren zur Prüfung des Status ab, sondern auch von den gesetzlichen Kriterien, die dieser Bewertung zugrunde liegen. Diese Kriterien sind unter anderem im Sozialgesetzbuch IV (§ 7 SGB IV) geregelt.

Eine Weiterentwicklung der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Regelungen könnte dazu beitragen, mehr Rechtssicherheit für selbstständig tätige Fachkräfte, Auftraggebende und Bildungseinrichtungen zu schaffen und vielfältige Formen beruflicher Bildung weiterhin zu ermöglichen. Dieser Reformvorschlag von Joachim Wenzel beschreibt die bestehenden Herausforderungen und zeigt mögliche Ansätze für eine transparentere, praxistaugliche und rechtssichere Gestaltung der Feststellung des Erwerbsstatus auf.

Arbeitsrechtlich selbstständig und zugleich sozialversicherungsrechtlich abhängig beschäftigt?

Ob eine Person selbstständig tätig ist oder als beschäftigt gilt, kann im deutschen Recht je nach Rechtsgebiet unterschiedlich bewertet werden. So kann eine Tätigkeit beispielsweise arbeitsrechtlich als selbstständige Zusammenarbeit gelten, während sie für die Sozialversicherung als abhängige Beschäftigung eingestuft wird.

Diese unterschiedliche Einordnung kann für selbstständig tätige Fachkräfte und ihre Auftraggebenden wichtige Folgen haben, etwa für die Frage der Sozialversicherungspflicht und die Gestaltung von Arbeitsbeziehungen.

Dieses Papier von Joachim Wenzel erläutert die Hintergründe dieser unterschiedlichen Bewertungen, erklärt die rechtlichen Zusammenhänge und stellt mögliche Lösungsansätze zur Diskussion.

Rechtsunsicherheit bei Weiterbildung und Coaching durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

Viele Weiterbildungen und Coachingangebote nutzen heute digitale Elemente, zum Beispiel Online-Seminare, Videokonferenzen oder digitale Lernplattformen. Dadurch stellt sich die Frage, ob solche Angebote unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen.

Das Fernunterrichtsschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1976 und regelt vor allem den Schutz von Teilnehmenden bei Fernlehrangeboten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) hat klargestellt, dass das Gesetz grundsätzlich auch auf bestimmte moderne Weiterbildungs- und Coachingangebote mit Onlineanteilen angewendet werden kann.

Für Anbieter entstehen dadurch jedoch neue Unsicherheiten. Nicht immer ist eindeutig, wann ein Angebot als Fernunterricht gilt. Unklar ist beispielsweise, wie die gesetzlichen Begriffe „räumliche Trennung“ und „Überwachung des Lernerfolgs“ bei heutigen digitalen Formaten auszulegen sind.

Diese Unsicherheit kann für Weiterbildungs- und Coachinganbieter erhebliche Folgen haben. Wird ein Angebot nachträglich als Fernunterricht eingestuft, obwohl keine entsprechende Zulassung vorlag, können rechtliche Konsequenzen entstehen – unter Umständen auch für bestehende Verträge und Vergütungsansprüche.

Die DGSF setzt sich für klare und zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen ein, damit Online-Formen der Aus-, Fort- und Weiterbildung rechtssicher gestaltet werden können.

Weitere Informationen: Gesetzestexte

Weitere Informationen: Zulassungsbehörde

Weitere Informationen: Stellungnahmen

Umsatzsteuerbefeiung bei Bildung und Supervision

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erläutert, wie die Finanzbehörden das Umsatzsteuergesetz in der Praxis anwenden. Er wird regelmäßig aktualisiert und berücksichtigt neben gesetzlichen Regelungen auch aktuelle Rechtsprechung.

Eine Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 12. November 2025 enthält wichtige Hinweise zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Grundlage ist eine bereits seit 1. Januar 2025 geltende Änderung des Umsatzsteuergesetzes (§ 4 Nr. 21 UStG).

Neu ist insbesondere, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass nun auch Hinweise zur Umsatzsteuerbefreiung von Supervision enthält. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Supervision als Bildungsleistung anerkannt und damit von der Umsatzsteuer befreit werden.

Die Regelungen sind für Anbieter von Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für selbstständig tätige Fachkräfte relevant, die Bildungs- und Supervisionsleistungen erbringen.

Weitere Informationen von Joachim Wenzel (bildungspolitischer Beauftragter der DGSF)

Amtliche Informationen

Gesetzestexte

Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen

Gute Rahmenbedingungen für systemisches Arbeiten entstehen auch durch den Austausch zwischen Fachpraxis und Politik. Wenn Sie auf Herausforderungen in der systemischen Praxis oder Weiterbildung aufmerksam machen möchten, können Sie sich direkt an politische Entscheidungsträger*innen wenden.

Sie können beispielsweise

  • Ihre Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis anschreiben oder einen Gesprächstermin im Wahlkreisbüro vereinbaren.
  • Auf konkrete Fragestellungen oder gesetzliche Regelungen hinweisen und dabei auf Informationen oder Materialien dieser Seite verweisen.
  • Ihre Erfahrungen aus der Praxis schildern und erläutern, welche Auswirkungen gesetzliche Regelungen auf die Arbeit systemischer Fachkräfte, Weiterbildungsinstitute oder Klient*innen haben.

Ansprechpartner*innen können unter anderem sein:

Parlament

Ministerien

Demokratische Entscheidungen profitieren vom Austausch zwischen Fachpraxis und Politik. Fachliche Erfahrungen und Hinweise aus der Praxis können dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für systemisches Arbeiten sowie für Fort- und Weiterbildung weiterzuentwickeln.