Zukunft der Bildung sichern: politisch aktiv werden
DGSF-Mitglied Joachim Wenzel hat im November 2024 ein neues Positionspapier mit dem Titel "Modernes Selbstständigenrecht nicht nur bei Scheinselbstständigkeit überfällig" verfasst und am 03.02.2025 aktualisiert.
Bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildung waren wir im Oktober 2024 in Kooperation mit anderen Verbänden bereits erfolgreich. Leider wird die Arbeit von systemisch Lehrenden, systemischen Aus- und Weiterbildungsinstituten und anderen freien Bildungseinrichtungen, wie etwa Musikschulen, nicht nur durch die Umsatzsteuergesetzgebung bedroht, sondern auch durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Der Schaden für eine vielseitige Bildungsinfrastruktur wirkt einem zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort entgegen und schwächt die Weiterentwicklung einer freien Gesellschaft.
Bedrohung der Bildung durch Feststellung von Scheinselbstständigkeit verhindern
Im so genannten Statusfeststellungsverfahren stellt die DRV immer häufiger eine Scheinselbstständigkeit fest, obwohl Auftraggeber und Auftragnehmer eine selbstständige Tätigkeit vereinbaren wollen. Das verstößt nicht selten gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Artikel 12 des Grundgesetzes. Das Feststellungsverfahren der DRV ist in seiner konkreten Umsetzung teilweise verfassungswidrig und kann in der Praxis sogar Berufsverbote für selbstständig Lehrende bedeuten. Die Hintergründe werden in einem Positionspapier von Joachim Wenzel dargelegt.
Das Positionspapier finden Sie hier.
Titel: Modernes Selbstständigenrecht nicht nur bei Scheinselbstständigkeit überfällig.
Erste Erfolge auch beim Statusfeststellungsverfahren
Der politische Druck durch die Verbände hat bewirkt, dass der Bundestag am Donnerstag, den 30.01.2025 eine Übergangsregelung verabschiedet hat. Mit dem neuen § 127 SGB IV „Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten“ wird eine Übergangsphase bis zum 31.12.2026 geschaffen, die Bildungseinrichtungen und Lehrenden etwas Luft verschafft. Bei Einvernehmlichkeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sollen mögliche Scheinselbstständigkeitsfeststellungen erst ab dem 01.01.2027 wirksam werden. Damit ist die grundsätzliche Problematik allerdings noch nicht gelöst, sondern lediglich verschoben. So ist es wichtig nun nicht nachzulassen und die Politik in die Pflicht zu nehmen, nach der Bundestagswahl zeitnah praktikable und rechtssichere Lösungen umzusetzen.
Politiker:innen anschreiben
Wer dazu beitragen möchte, dass die freie Bildungsinfrastruktur in Deutschland erhalten bleibt, kann sich mit dem Hinweis auf dieses Positionspapier (ggf. als PDF-Anhang) an die Bundestagskandidat:innen des eigenen Wahlkreises wenden und an den Bundestagsausschuss bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.