DGSF-Mitgliederversammlung beschließt Qualitätskriterien zur Praxis der „Aufsuchenden Familientherapie“ und „Sozialpädagogische Familienhilfe“

Mit den im Rahmen der Mitgliederversammlung der DGSF am 4. Oktober in Köln beschlossenen Qualitätskriterien will die DGSF zu einer notwendigen Etablierung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für die Aufsuchende Familientherapie (AFT) und der systemisch-orientierten sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) beitragen.

Aufsuchende Erziehungshilfen in Familien leisten einen zentralen Beitrag im Rahmen der Jugendhilfe in Deutschland. Sie sind bestrebt, die meist mehrfach massiv belasteten Familien in prekären Lebenslagen im Blick auf ihre unmittelbaren Bedarfe dahingehend zu unterstützen, dass den Kindern ein gutes Aufwachsen in ihren Familien gelingt. Das fachliche Handeln ist grundsätzlich – auch im Kinderschutz – geprägt von einem partizipativen, kooperativen und an den Ressourcen der Familienmitglieder orientierten Vorgehen.

Aber: Vielerorts bestehen erhebliche Diskrepanzen zwischen den hohen Erwartungen einerseits und dem Mangel an Ausstattung dieser Hilfen in Leistungsvolumen (z. B. bewilligte Stunden pro Hilfe) und in finanzieller Hinsicht (z. B. Höhe der Leistungsentgelte), so dass diese nicht oder nur eingeschränkt ihrer Aufgabe/Funktion nachkommen können. So ist u. a. der Anteil von Hilfen mit einem wöchentlichen Stundenumfang von weniger als 5 Stunden in den letzten Jahren deutlich angestiegen und die Aushandlungen von Leistung, Qualität und Entgelt finden häufig nicht auf Augenhöhe zwischen gleichberechtigten Verhandlungspartner*innen statt.

Einheitliche fachliche und kontextuelle Qualitätskriterien für die aufsuchenden Erziehungshilfen in Familien gibt es nicht. Auf Bundesebene hat der Gesetzgeber den verbindlichen Abschluss der Vereinbarungen zu Leistung, Qualität und Entgelten nicht geregelt, eine Vereinbarung ist gem. § 77 SGB VIII nur „anzustreben“. Auf der Landesebene gibt es in vielen Bundesländern keine landesweit geltenden Rahmenvereinbarungen im Bereich der aufsuchenden Hilfen zur Erziehung.

Gleichwohl ist Grundlage einer qualifizierten Leistungserbringung eine Finanzierung, die ein wirtschaftliches Arbeiten der Leistungserbringenden ermöglicht und dass der Aushandlungsprozess zu Leistung, Qualität und Vergütung partnerschaftlich und auf Augenhöhe zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und der freien Jugendhilfe stattfindet.

Mit den jetzt im Rahmen der Mitgliederversammlung der DGSF am 4. Oktober in Köln beschlossenen Qualitätskriterien will die DGSF zu einer notwendigen Etablierung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für die Aufsuchende Familientherapie (AFT) und der systemisch-orientierten sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) beitragen.

Die DGSF versteht die dort aufgeführten systemischen Haltungen und Methoden als Grundlage von Qualität der aufsuchenden Leistungen. Die Rahmenbedingungen beschreiben (Mindest-)Standards und sollen von systemisch qualifizierten Fachkräften auch für Entgeltverhandlungen mit Auftraggeber*innen genutzt werden können.

Die Qualitätskriterien sind ein Modul der DGSF-Qualitätsoffensive für die aufsuchenden Erziehungshilfe in Familien (s. auch: https://dgsf.org/themen/Familien-Jugend-Sozialpolitisches/ambulante-erziehungshilfen) und sind hier nachzulesen: https://dgsf.org/zertifizierung/qualitaetskriterien.

Geplant ist, in absehbarere Zeit auch entsprechende Flyer zu veröffentlichen.

(ba)

Foto von links nach rechst: Silvia Hamacher, Laura Stach, Tatjana Maingardt, Marie-Luise Conen, Martina Helmes, Birgit Averbeck und Julia Hille

Bildquelle: DGSF