Keine verpflichtende Anrufung des Familiengerichts bei abgelehnten Hilfen

Ein breites Fachbündnis aus 22 Verbänden und Organisationen wendet sich - auf Initiative und durch Koordination der DGSF und der Kinderschutz-Zentren - gegen eine geplante Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts (§ 8a SGB VIII). Gefordert wird, auf eine verbindliche Anrufung des Familiengerichts bei der Ablehnung von Hilfen durch Erziehungsberechtigte zu verzichten. In einem gemeinsamen Zwischenruf warnt das Bündnis vor erheblichen fachlichen und verfassungsrechtlichen Folgen.

Am 25. September 2026 befasste sich der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf des 1. KJHSRG und den dazu vorliegenden Empfehlungen der Ausschüsse (Drucksache 441/1/26). Hierzu verabschiedete er eine Stellungnahme (Drucksache 441/26).

Eine der vom Bundesrat übernommenen Regelungen, die bislang im Fachdiskurs noch nicht bekannt war, betrifft den Umgang mit der Verweigerung von Hilfen durch Erziehungsberechtigte im Rahmen der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII. Künftig soll ausdrücklich geregelt werden, dass das Jugendamt auch in diesen Fällen das Familiengericht anrufen muss.

Auf Initiative und durch Koordination der DGSF und der Kinderschutz-Zentren ist es gelungen, ein breites Fachbündnis von 22 Fachverbänden und -organisationen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Eingliederungshilfe, Elternselbsthilfe, Forschung und Gewerkschaft zu mobilisieren. Das Ergebnis dieses Prozesses ist ein fachpolitischer Zwischenruf, der am 5. Oktober 2026 den politischen Verantwortlichen auf Bundesebene zugeleitet wurde.

Die Botschaft ist eindeutig: Die unterzeichnenden Fachverbände und Expert*innen weisen mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass die unter Nr. 1 in einem Halbsatz eingefügte Formulierung einen erheblichen Eingriff sowohl in das hilfeorientierte System der Kinder- und Jugendhilfe als auch in die professionelle Handlungsautonomie der Jugendämter darstellt. Aus fachlichen und verfassungsrechtlichen Gründen wird die vorgeschlagene Änderung daher abgelehnt.

Zum verbändeübergreifenden Zwischenruf

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(ba, js)