Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zum Psychotherapeuten

Strittig ist vor allen Dingen noch die Frage, ob als Zugang für die staatlich anerkannte Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) ein sechssemestriger Bachelor-Studiengang (B. A.) z. B. in Pädagogik oder Sozialpädagogik ausreicht oder ob ein Masterabschluß (M. A.) erforderlich ist, wie er für die Zulassung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) geplant ist.


Die psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände sowie die Psychotherapeutenkammern sind der Überzeugung, dass aus Gründen der Qualitätssicherung eine Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse bei der Zulassung zur Ausbildung zum KJP und PP gegeben sein muss. Psychotherapie für Kinder sei keine „kleine“ Psychotherapie, die geringere Anforderungen an die Qualifikation von Psychotherapeuten stelle als die Therapie für Erwachsene. Das stellte der 8. Deutsche Psychotherapeutentag kürzlich in einer Resolution fest.

Mit dem Ziel der Sicherung des Zugangs der Sozialberufe – neben den ärztlichen und psychologischen Grundberufen – zur Psychotherapieausbildung hat sich im letzten Jahr die „Arbeitsgemeinschaft für die Zulassung zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ (AZA-KJP) unter Federführung der „Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit“ (DGS) gegründet. Die DGSF ist Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft.

(Anni Michelmann)

Weitere Infos:

Resolution des 8. DPT (Deutscher Psychotherapeutentag)
Schreiben des GKII (Psychotherapieverbände Gesprächskreis II) an die AOLG (Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehörden der Länder)