Grundsicherung für Kinder in Höhe von 500 Euro – DGSF schließt sich dem Bündnis Kindergrundsicherung an

Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) fordert für alle Kinder eine einheitliche „Kindergrundsicherung“ in Höhe von 500 Euro monatlich bis zum 27. Lebensjahr. Sie ist dem „Bündnis Kindergrundsicherung“ beigetreten, in dem Sozialverbände zusammen mit Wissenschaftlern diese Forderung vertreten.

Der geforderte Betrag der Grundsicherung orientiert sich an dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten soziokulturellen Existenzminimum von rund 320 Euro sowie einem Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsbedarf in Höhe von 180 Euro. Dem Modell zufolge ersetzt diese Kindergrundsicherung alle bisherigen Familienleistungen – insbesondere Kindergeld, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Ehegattensplitting und BAföG. Die Transferzahlung unterliegt der Einkommenssteuer der Eltern, so dass gut verdienende Haushalte effektiv weniger gefördert würden.

Michaela Herchenhan, Familientherapeutin und Vorstandsmitglied der DGSF, erläutert die Gründe für die Unterstützung der Forderung nach einer Kindergrundsicherung: „Viele Mitglieder unseres Verbandes arbeiten beraterisch oder familientherapeutisch in der Jugendhilfe und kennen die Situation von Kindern in armen Familien aus ihrer täglichen Arbeit. Aus unserer Sicht ist die Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro ein besonders gutes Mittel, um die seit Jahren steigende Kinderarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen.“ Zudem sei das Modell der Kindergrundsicherung unbürokratisch, anschaulich und sozial gerechter als die bisherigen Förderinstrumente. „Angesichts der immensen Finanzmittel, die derzeit für die Absicherung von Banken und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, sollte die Politik vor finanzieller Förderung für Familien nicht zurückschrecken. Kindergrundsicherung ist eine Investition in die Zukunft und könnte auch ein schnell wirkendes ‚Konjunkturprogramm’ sein.“

Das Bündnis Kindergrundsicherung wurde gegründet von den Verbänden Arbeiterwohlfahrt (AWO), Bundesverband kommunaler Frauenbüros, Deutscher Kinderschutzbund (DKSB), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Pro Familia, Verband berufstätiger Mütter (VBM), Zukunftsforum Familie (ZFF) mit Unterstützung der  Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Hans Bertram, Humboldt-Universität Berlin, Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster, Evangelische Fachhochschule in Bochum, Prof. Dr. Heiner Keupp, Universität München, Prof. Dr. Ronald Lutz, Fachhochschule Erfurt, Prof. Dr. Stefan Sell, Fachhochschule Koblenz, Prof. Dr. Margherita Zander, Fachhochschule Münster.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung im Internet unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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