Resolution des Gesprächskreises II (GK II) zum Beschluss des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Pressemitteilung des GK II, 12. November 2025
Mit Beschluss zum BEEP erkennt Bundesregierung Finanzierungsproblematik bei der psychotherapeutischen Weiterbildung an – doch notwendige gesetzliche Regelung fehlt weiterhin
Berlin, 12.11.2025: Das Bündnis psychotherapeutischer Verbände des GK II begrüßt ausdrücklich die mit dem aktuellen Beschluss des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) einhergehende Anerkennung und politische Adressierung der Finanzierungsproblematik bei der psychotherapeutischen Weiterbildung.
Gleichzeitig weist der GK II darauf hin, dass die im vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zur Finanzierung der Weiterbildung deutlich zu kurz greifen, um die dringend notwendigen strukturellen Verbesserungen in der psychotherapeutischen Weiterbildung zu erzielen. Ohne entsprechende Regelungen droht eine massive strukturelle Unterfinanzierung in allen Versorgungsbereichen, d.h. in Weiterbildungsambulanzen sowie auch in der dezentralen Versorgung, also in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) sowie Kliniken und weiteren Institutionen.
Die Sicherung einer psychotherapeutischen Weiterbildung und damit der Erwerb der notwendigen Qualifikation zur Berufsausübung und qualitativ hochwertigen Versorgung von Patient*innen kann nur über eine ausreichende Finanzierung gewährleistet werden. In einer Stellungnahme hatte das Bündnis aus Psychotherapieverbänden bereits zum Gesetzesentwurf des BEEP auf die fehlenden Regelungen hingewiesen und Verbesserungsvorschläge formuliert.
Nur eine gezielte Förderung der entsprechenden stationären und ambulanten Weiterbildungsplätze kann den Bedarf an Weiterbildungsplätzen sichern. Fehlt die Förderung, reicht die Zahl der Weiterbildungsplätze zukünftig nicht aus. In Zeit globaler und nationaler Krisen und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der absehbaren Welle des Renteneintritts erfahrener Psychotherapeut*innen in den kommenden Jahren besteht die Gefahr einer psychotherapeutischen Unterversorgung der Bevölkerung.
Daher fordern die Verbände des GK II die Finanzierung aller Weiterbildungsbestandteile als integralen Bestandteil der Förderung. Zudem braucht es die gezielte Förderung stationärer Weiterbildungsplätze, Kliniken benötigen eine Übergangsfinanzierung bei parallel laufender alter und neuer Aus- und Weiterbildung und langfristig eine Verankerung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) im Stellenplan. Analog zu weiteren ärztlichen Fachrichtungen in der Grundversorgung braucht es zudem eine ebenfalls gezielte Förderung der Weiterbildung in Praxen und MVZs.
Für eine mittel- und langfristige psychotherapeutische Versorgungssicherheit in Deutschland appellieren die Verbände des GK II erneut an alle politischen Entscheidungsträger*innen auf Landes- und Bundesebene, die Probleme anzugehen und die dringend notwendigen gesetzlichen Regelungen für eine gesicherte Finanzierung zu schaffen.
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