Stellungnahme der DGSF zur Änderung der GOÄ/GOP (4/2007)
Stellungnahme der „Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie“ (DGSF), Christophstraße 31, 50670 Köln
zum Entwurf der BÄK vom 28.03.07 des Kapitels G der GOÄ/GOP
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat am 03.04.07 per Mail die Berufs- und Fachverbände um eine Stellungnahme zur Weiterentwicklung der GOP/GOÄ
- Kapitel G bis zum 10.04.07 gebeten. Wegen der knappen Fristsetzung und den in der betreffenden Woche gelegenen Osterfeiertagen, war es uns leider nicht möglich, uns gründlich mit dem vorliegenden Entwurf zu beschäftigen und zu den relevanten Punkten Stellung zu nehmen.
Wir möchten jedoch zwei Punkte herausgreifen, die uns sehr wesentlich erscheinen:
1. Unter G 145 861 - G 155 871 werden als Leistungen einzelne Psychotherapieverfahren aufgeführt und zwar die sog. Richtlinienverfahren "Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie", "Analytische Psychotherapie" und "Verhaltentherapie" sowie die
"Gesprächspsychotherapie nach Rogers" - jeweils als Einzel- und als Gruppenbehandlung. Bei einer solchen Aufzählung sehen wir die Gefahr einer abschließenden Begrenzung des Leistungsspektrums auf die hier genannten Psychotherapieverfahren, da eine Ergänzung um weitere Verfahren nur über eine langwierige erneute Änderung der Rechtsverordnung möglich wäre.
Wir möchten uns daher der Stellungnahme des BPtK anschließen und regen an, dass die Verfahren nicht einzeln genannt werden, sondern dass die Leistung als Behandlung mit „wissenschaftlich anerkannten Verfahren“ beschrieben wird.
2. In G 157 872 werden als Leistungen das „Familiengespräch und/oder Partnergespräch im Rahmen einer tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen oder einer Verhaltenstherapie“ aufgeführt.
Wenn es bei der o.g. Aufzählung einzelner Psychotherapieverfahren in der GOÄ/GOP bleiben sollte, müsste das Setting Familien- oder Partnergespräch bei allen Verfahren, also auch im Rahmen der Gesprächspsychotherapie möglich sein.
Grundsätzlich geben wir jedoch zu bedenken, dass die Einführung dieser Gesprächsziffer dazu führen kann, dass PsychotherapeutInnen ohne eine entsprechende Qualifikation Familientherapien durchführen und dass damit die Systemische Therapie/Familientherapie als eigenständiges Psychotherapieverfahren unterlaufen wird.
10.04.2007
Anni Michelmann
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)