Intersektionale Strukturentwicklung
Der Fachbereich III der DGSF – Arbeitswelt – Supervision, Coaching, Mediation und Organisationsentwicklung – positioniert sich an der Schnittstelle von Organisation, Beratung, Führung und gesellschaftlichem Wandel. In diesem Kontext ist Intersektionalität eine zentrale fachliche Kompetenz sys-temischer Beratung, Organisationsentwicklung und Coaching.
Intersektionalität als fachliche Kompetenz für Formate systemischer Beratung in der Arbeitswelt
Der Fachbereich III der DGSF – Arbeitswelt – Supervision, Coaching, Mediation und Organisationsentwicklung – positioniert sich an der Schnittstelle von Organisation, Beratung, Führung und gesellschaftlichem Wandel. In diesem Kontext ist Intersektionalität eine zentrale fachliche Kompetenz systemischer Beratung, Organisationsentwicklung und Coaching.
Arbeitswelten sind strukturiert durch Macht-, Rollen- und Ungleichheitsverhältnisse, die sich entlang von Kategorien wie Herkunft, Geschlecht, Klasse, Behinderung, Alter oder organisationaler Position überlagern und gegenseitig verstärken. Diese Überschneidungen prägen Zugänge zu Arbeit, Karriereverläufe, Führungserwartungen, Belastungen sowie Beratungs- und Entwicklungsprozesse. Intersektionale Perspektiven machen diese Überschneidungen und Wechselwirkungen sicht-, beschreib- und in der Folge bearbeitbar.
Systemische Perspektiven schließen hier an, da sie den Blick auf Wechselwirkungen zwischen Individuen, Strukturen und Kontexten in den Fokus rücken. Sie analysieren Macht als relationales Phänomen und arbeiten mit Mehrperspektivität statt monokausalen Erklärungen. Intersektionale Kompetenz schärft somit die systemische Perspektive – sie macht sichtbar, welche Unterschiede in Organisationen relevant sind, wer von Strukturen profitiert und wer systematisch benachteiligt wird.
Die DGSF verschreibt sich in Ihrer Satzung der „Wertschätzung und Überwindung von Diskriminierung gegenüber allen Menschen“ (§2 Abs. 2 Satzung DGSF). Sie setzt sich „für die Werte Frieden, Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit, Teilhabe, Ausgleich und informationelle Selbstbestimmung ein“ (§2 Abs. 2 Satzung DGSF). Intersektionalität ist demnach kein Zusatz, sondern Ausdruck dieser Ziele und Werte. Sie ist festgehalten in den im Oktober 2025 verabschiedeten Ethikrichtlinien des Verbands.
Fachpolitische Relevanz intersektionaler Systemik in der Arbeitswelt
Der Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weißt darauf hin, dass der Großteil der Beratungsanfragen (3.002) den Bereich Arbeitsmarkt betrafen. Weitere Studien zeigen, dass Rassismus, Sexismus (Sexismus im Alltag) und Queerfeindlichkeit (Trans* und nicht-binäre Personen in Deutschland: Diskriminierung und Gewalterfahrungen) messbare Phänomene am Arbeitsplatz sind. Organisationen stehen demnach vor der Aufgabe, Diskriminierung zu verhindern, Diversität verantwortungsvoll zu gestalten und ethische Standards in Führung und Personalentwicklung umzusetzen. Systemische Beratung in der Arbeitswelt übernimmt hier eine Mitverantwortung für Qualität, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit organisationaler Entscheidungen.
