Qualitätssicherung für die Aufstellungsleitung

Eine Themensammlung der DGSF-Fachgruppe Systemische Aufstellungen

Einleitung

Wir, als Mitglieder der Fachgruppe Systemische Aufstellungen, beschäftigen uns unter anderem mit dem Thema Qualität in der Aufstellungsarbeit. Im Fokus steht unsere Grundhaltung als Mitglieder der DGSF und als praktizierende AufstellerInnen.

Nachdem das Thema „Aufstellungen/Familienaufstellung“ jahrelang sehr kontrovers auch in unserem Verband diskutiert worden ist, wollen wir bewusst eine Orientierungshilfe geben für alle, die sich entweder als KlientIn, als BeraterIn / TherapeutIn oder aus anderen Gründen für diese Methode interessieren.

Die Fachgruppe "Systemische Aufstellungen" hat sich zur Aufgabe gemacht, die Methode der Aufstellung (früher: Familienaufstellung, u.a. nach Hellinger) mit der Systemischen Haltung zu verbinden.

Herausgekommen ist diese Themensammlung, die jeweils einen wichtigen Aspekt aus der Aufstellungsarbeit herausgreift und intensiver beleuchtet, ohne dem Anspruch von Vollständigkeit genügen zu wollen. Als "Fettnäpfchen" werden hier beispielhaft Situationen beschrieben, die vermieden werden sollten.

Die Idee ist, diese Sammlung nach und nach mit weiteren Artikeln zu erweitern. Wir freuen uns auch über Rückmeldung zu den einzelnen Beiträgen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht die AutorInnengruppe, bestehend aus Christiane Lier, Simone Weber, Waltraud Paulik-Hummel, Randolf Hummel und Holger Lier.

E-Mail: fachgruppe-aufstellungen|at|dgsf.org

Inhaltsübersicht und Themen

  • Ethik
  • Rahmenbedingungen
  • Systemische Auftragsklärung
  • Kontextbezogenheit
  • Klientenzentriertes Vorgehen
  • Stellvertretung/RepräsentantIn
  • Wissendes Feld
  • Aufstellungen in der Gruppe

Ethik

Definition:

Ethik bedeutet

  • sich mit der Bewertung des menschlichen Handelns befassen
  • Kriterien für gutes und schlechtes Handeln festlegen
  • Leitlinien haben
  • Handlungsorientierung und Handlungsempfehlungen geben
  • Hilfen für die Aufstellungsleitung bei Entscheidungen geben, beispielsweise „Wie soll ich mich in dieser Situation verhalten?“
  • KlientIn Sicherheit für den Aufstellungskontext bieten

In der Aufstellungsarbeit bedeutet dies für den/die BeraterIn/TherapeutIn / Aus- und WeiterbilderIn mit folgenden Grundhaltungen aufzustellen.

Grundhaltungen nach den Ethik-Richtlinien der DGSF.

Die Aufstellungsleitung arbeitet nach den Ethik-Richtlinien der DGSF, u. a. gilt:

  • Die KlientIn wird als ExpertIn für sich und ihre Lebensgestaltung gesehen. Sie wird zur Entdeckung, Entwicklung und selbstbestimmten Nutzung eigener Ressourcen angeregt, dabei unterstützt und begleitet.
  • Es wird auf Einhaltung von Klarheit und Transparenz gegenüber der KlientIn geachtet (s. Rahmenbedingungen).
  • Datenschutzbestimmungen werden auch über den Tod hinaus sichergestellt.
  • Es wird auftragsorientiert gearbeitet, dabei steht stets der Auftrag der KlientIn im Vordergrund.
  • Die Aufstellungsleitung übernimmt die Verantwortung für den Prozessverlauf bei der Aufstellung und sorgt für eine vertrauensvolle, geschützte und für die KlientIn förderlichen Beziehung. Sie verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem besonderen Vertrauensverhältnis der KlientIn. Diese Beziehung ist – bei aller damit verbundenen Einfühlung und Nähe – eine professionelle Beziehung.
  • Wird diese professionelle Beziehung zur Befriedigung persönlicher, emotionaler oder sexueller, wirtschaftlicher oder sozialer Interessen missbraucht, stellt dies einen klaren Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien der DGSF dar.
  • Die Aufstellungsleitung qualifiziert sich fachlich weiter und achtet auf ihre Selbstfürsorge.

„Fettnäpfchen“

  • Befriedigung wirtschaftlicher Interessen (KlientIn verrichtet Büro- oder Putzarbeit statt Bezahlung)
  • Befriedigung emotionaler Interessen (sich in KlientIn verlieben und Beziehung eingehen)
  • Für die abwesende PartnerIn aufstellen (z. B. die Sucht /den Alkoholismus der PartnerIn lösen wollen)
  • Eine mögliche Vaterschaft durch Aufstellung bestätigen wollen

Rahmenbedingungen

Definition:

Rahmenbedingungen sind Bedingungen, die eine bestmögliche Aufstellung gewährleisten.

Zu den Rahmenbedingungen zählen:

  • Vertrauen schaffen
  • Transparenz (z. B. Rahmenbedingungen erörtern)
  • Schweigepflicht (Es wird nichts nach außen weitergetragen, es sei denn, durch die KlientIn selbst)
  • Die KlientIn ist die ExpertIn für sich und ihr Leben, die LeiterIn kann nur Hypothesen stellen
  • Es gibt kein „richtig“ oder „falsch“
  • Keine Bewertungen
  • Keine vermeidbaren Störungen (z. B. Telefonklingeln)
  • Vorherige Vereinbarung von: Zeit, Kosten, Vorarbeit/ Nacharbeit, vorzeitigem Abbruch / Beenden
  • Vorherige Vereinbarung des organisatorischen Rahmens wie: Ort, Anzahl der Personen, Begleitpersonen, HospitantInnen, Pausen
  • Respektvoller Umgang miteinander
  • Vereinbarung von evtl. weiteren Terminen
  • Prozessverlauf (die Entscheidungshoheit über die Angebote und die Ergebnisbewertung und Ergebniseinordnung liegt bei der KlientIn)
  • Geschützter Rahmen
  • Fürsorge für alle TeilnehmerInnen und sich selbst bezüglich der Durchführung   

„Fettnäpfchen“

  • Ego-zentriertes Arbeiten (Ich habe Recht, ich bin perfekt und ich mache keine Fehler)
  • Starre, unflexible Vorgehensweise

Systemische Auftragsklärung

Definition:

Auftrag: zugeteilte Arbeit, Anweisung (zur Ausführung einer Arbeit) (lt. Wahrig Wörterbuch)

Ein Auftrag heißt, jemandem etwas auftragen, weil man es allein nicht bewältigen kann oder will.
Ein Auftrag beinhaltet mehrere Faktoren und Aspekte. Dazu gehört eine positive Zielformulierung. Die Problembenennung kann als Ausgangspunkt für eine positive Zielfindung genutzt werden.
Das Benennen eines Anliegens ist noch kein Auftrag.
Die KlientIn entscheidet zu Beginn des Treffens, wann ihr Auftrag erfüllt, bzw. wann das Ziel erreicht ist.

Vereinbart wird:

  • Was genau soll geklärt werden?
  • Wobei wird Unterstützung gewünscht?
  • Wie kann und soll das Ziel aussehen?
  • Woran würde die KlientIn merken, wann das Ziel erreicht ist?
  • Was könnte passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird?
  • Die Herausarbeitung einer konkreten Fragestellung mit Zieldefinition

Beispiel:
Thema/Aussage: Mein Bruder ist gestorben
Problembenennung: Wir sind im Streit auseinander gegangen
Ziel: Ich möchte gut weiterleben können
Frage: Wie kann ich den Konflikt klären?
Auftrag: Was kann ich tun, um mein Ziel x/y zu erreichen?

„Fettnäpfchen“

  • Die AufstellungsleiterIn stellt zu früh auf, ohne den Auftrag sauber heraus zu arbeiten
  • Die Aussage/das Thema wird als Auftrag gestellt

Kontextbezogenheit

Definition:

Kontext: lat. contextus = Zusammensetzung, Verknüpfung, Verbindung; zu texere „weben“ (lt. Wahrig Wörterbuch)

Kontext bedeutet, etwas in Zusammenhang stellen.
In der Aufstellungsarbeit bedeutet dies, im Zusammenhang des Auftrags zu arbeiten. In diesem Sinne wird der Kontext der Lebenssituation erforscht, in Bezug auf:

  • die Lebensrealität
  • die Lebensumstände
  • die Wünsche und Sehnsüchte
  • die Vergangenheit / Gegenwart / Zukunft
  • die Schmerzbewältigung
  • die Fragestellung
  • das Anliegen
  • die mehrgenerationale Perspektive (Genogramm, Organigramm)
  • das Soziogramm/ Netzwerkkarte (mit wem bin ich in Kontakt)
  • die Biographie
  • den Körperkontext (Symptom bezogen)

Aus diesen Informationen ergeben sich eine Vertiefung und neue Sichtweisen auf das Thema der KlientIn. Durch die Kontextbezogenheit kann ein Auftrag auch aus vielen Fragestellungen entstehen.

„Fettnäpfchen“

  • Alles aus dem Zusammenhang reißen und ganz isoliert betrachten
  • Das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun

Klientenzentriertes Vorgehen

Definition:

Klientenzentriertes Vorgehen bedeutet, dass die KlientIn und ihre Belange im Mittelpunkt der Beratung stehen.

Die BeraterIn sieht die KlientIn als eigenständige Person, die Verantwortung für sich übernimmt. Sie selbst versteht sich als ProzessbegleiterIn der KlientIn. Sie fühlt sich für den Rahmen und mögliche beraterische Angebote zuständig, die sie mit umfassender Transparenz präsentiert.  
Sie versucht, sich in das Konstrukt der KlientIn hineinzudenken und holt die KlientIn (möglichst) an dem Punkt ab, an dem sie gerade steht. Hilfreich sind dabei unter anderem Empathie, aktives Zuhören, offene und systemische Fragen und Reframing. Sie erarbeitet mit ihr eine Fragestellung oder ein Anliegen, um möglichst zu einem gemeinsamen Auftrag zu kommen.
Die Prozessverantwortung liegt bei der BeraterIn, d. h. sie hat das Zeitmanagement im Blick, macht Vorschläge über weiteres Vorgehen und sie stellt Transparenz über die möglichen Unterschiede der Vorgehensweise her (z. B. sinnvolle Methoden und jeweilige Vor- und Nachteile). Die KlientIn hat Wahlmöglichkeiten (z. B. am Genogramm weiterzuarbeiten oder eine Aufstellung zu machen). Das Tempo des Vorgehens bestimmt die KlientIn, die BeraterIn kann immer wieder nachfragen und auch Schritte zurückgehen. Sie kann von Zeit zu Zeit zusammenfassen und dabei Zusammenhänge erklären. Bei einer Aufstellung kann auch unterbrochen werden, wenn der Prozess von der KlientIn als nicht hilfreich erlebt wird.
Möglichen „Widerstand“ wird die BeraterIn als normalen Teil eines Veränderungsprozesses ansehen und entsprechend wertschätzen und als Ausdruck von Unsicherheit oder Bedenken auffassen, die ernst genommen werden müssen. Dazu helfen die Akzeptanz der KlientIn und deren (bisherige) Lösung.
Kommt es zu einer Aufstellung, liegt die Deutungshoheit bei der KlientIn, ihre Sichtweise ist der Maßstab. Die BeraterIn kann mögliche andere Deutungen dazustellen. Wichtig ist am Ende des Prozesses, nochmals einen Bezug zur Fragestellung bzw. zum Auftrag herzustellen und zu überprüfen, was aus Sicht der KlientIn von dem anvisierten Ziel erreicht worden ist.

Schlagworte dazu:

  • KlientIn steht im Mittelpunkt aller Bemühungen
  • Prozessverantwortung liegt bei BeraterIn
  • Herstellung von größtmöglicher Transparenz bezüglich Rahmen, Vorgehensweise usw.
  • Mit aktiver Haltung die Sichtweise der KlientIn verstehen,  z. B. durch Empathie, aktives Zuhören, offene und systemische Fragen, Reframing
  • Widerstand als Teil eines aktiven Veränderungsprozesses ansehen
  • Wahlmöglichkeiten der KlientIn deutlich machen
  • Akzeptanz der KlientIn und deren (bisherige) Lösung
  • Tempo des Vorgehens bestimmt KlientIn
  • Verantwortung für den Umgang mit dem Erfahrenen (z. B. durch eine Aufstellung) bei der KlientIn lassen
  • Deutungshoheit (der Aufstellung) liegt bei der KlientIn

 „Fettnäpfchen“

  • BeraterIn „überredet“ KlientIn zu ihrer Fragestellung
  • BeraterIn „vergisst“ KlientIn, wenn sie den Aufstellungsprozess leitet

Beispiel: die AufstellungsleiterIn ist so mit dem Prozess und der Dynamik der Aufstellung beschäftigt, dass sie nicht mitbekommt, dass die KlientIn innerlich ausgestiegen ist und das Ganze wie einen Film betrachtet.

  • BeraterIn spricht von Wahrheiten, die man „sehen“ kann
  • BeraterIn hält an ihrer Deutung fest, will KlientIn überzeugen

Stellvertretung

Definition:

Stellvertretung meint, dass eine Person/Figur oder Platzhalter usw. eine Person oder einen Aspekt im System der KlientIn vertritt. Synonym wird auch von RepräsentantIn gesprochen.
Die Stellvertretung wird von der KlientIn z. B. aus einer Gruppe von Menschen ausgewählt. Sie wird dann um ihr Einverständnis befragt, diese Rolle zu übernehmen. Danach stellt die KlientIn nach ihrem inneren Bild die StellvertreterInnen im Raum auf. Diese nehmen die Energie des Platzes auf und geben ihre Wahrnehmung und ihr Erleben auf Befragung der Aufstellungsleitung als Information in den Prozess ein. Das dort erfahrbare Wissen ist die Wahrnehmung der Stellvertretung und muss mit der Wahrnehmung der KlientIn abgeglichen werden. Sie kann nicht automatisch als die Wahrheit oder Realität der KlientIn gesehen werden. Die Lösungsuchende kann dieses Angebot – die Wahrnehmung der Stellvertretung – als Möglichkeit und Impuls für ihre Lösungssuche nutzen. Sie darf dem Angebot skeptisch gegenüber stehen.

Was ist zu beachten?

  • Eine Stellvertretung kann auch abgelehnt oder ausgetauscht werden;
  • Zur Vorbereitung soll die mögliche Stellvertretung eine einführende Information bezüglich Aufgabe und Ablauf der Aufstellung von der Aufstellungsleitung bekommen.
  • Abgeben der übernommenen Stellvertretungen begleiten (Entrollen) am Ende der Aufstellung
  • „Nachsorge“ falls bei der Stellvertretung Fragen auftauchen

Die Leitung trägt die Verantwortung für den Prozess und damit auch für die Stellvertretung.

„Fettnäpfchen“

  • Die Stellvertretung sagt die Wahrheit
  • Kritische Befindlichkeiten der Stellvertretung werden nicht wahrgenommen
  • Es gibt keine Abgabe der Rollen

Das „ Wissende Feld“ und der Umgang damit

Definition:

Der Begriff des „Wissenden Feldes“ wurde von Albrecht Mahr eingeführt und beschreibt damit ein Phänomen, dass sich TherapeutInnen und BeraterInnen in der psychosozialen Arbeit zu Nutze machen.
Gemeint ist der räumliche Bereich, in dem die AufstellerIn die Stellvertretung (Personen, Figuren, Platzhalter usw.) platziert, um einer Lösung ihrer zuvor formulierten Frage oder Problembeschreibung näher zu kommen. Durch die Aufstellung der Stellvertretung nach dem inneren Bild der KlientIn entsteht ein Feld von Informationen. Es zeigt sich durch die Wahrnehmung der Stellvertretung an dem zugewiesenen Platz, dass sie Zugang zu einem Wissen aus dem System der KlientIn bekommen kann. Oft kann mit diesem "Wissen" ein Prozess in Gang gesetzt werden, der zu einer Lösung oder Beantwortung der Fragestellung der KlientIn führt.

Für diesen Prozess ist eine wertschätzende Haltung wichtig:

  • Die StellvertreterInnen und die Aufstellungsleitung sind Gast in diesem System. Sie nehmen wahr, spüren und erleben. Es ist immer ihr eigenes Erleben. So äußern sie dies auch.
  • Die Achtung vor diesem „Wissenden Feld“ sollte in jeder Phase des Prozesses vorhanden sein.
  • Die KlientIn ist ExpertIn für ihr System, sie wird durch die Aufstellungsleitung in den Prozess einbezogen.
  • Der Abgleich des Phänomens der Wahrnehmung durch StellvertreterInnen mit der Realität der KlientIn muss erfolgen.
  • Das Wissende Feld und dessen Informationen spiegeln „nur“ das innere Bild des Klienten im Augenblick der Aufstellung.

Mit Einverständnis der Klientin dürfen die Informationen des Feldes genutzt und die Veränderungen wertschätzend begleitet werden.

„Fettnäpfchen“

Information des Feldes sind „die“ Wahrheit und „die“ Realität.

Aufstellungen in der Gruppe

Definition:

„Unter dem Begriff Gruppendynamik verstehen wir Muster, in welchen die Vorgänge und die Abläufe innerhalb einer Gruppe von Personen stattfinden“ (Kurt Lewin).
Der Prozess einer Gruppe umfasst die gesamte Entwicklung der Gruppe, die klassischen Phasen, die Verteilung der Rollen, die Bestimmung der Ziele und Aufgaben, die Bildung der Normen und Regeln, die Gestaltung der Kultur, die Verteilung von Macht, die Aufnahme neuer Mitglieder, der Umgang mit Dritten und anderen Gruppen. Jedes Handeln (aktiv und unterlassend) in der Gruppe gehört zum Prozess und ist dynamisch (Wikipedia).

In einer Gruppe bestehen Dynamiken, die beachtet werden müssen. In der Aufstellung bedeutet es, die Gruppe und die einzelnen TN im Blick zu haben. Das bezieht sich sowohl auf die StellvertreterInnen als auch auf die TN, die nicht ausgewählt wurden.
Zu beachten ist auch, ob sich die TN kennen und eventuell beruflich gemeinsam arbeiten (z. B. Teams oder Abteilungen), dann muss das Aufstellungssetting so gewählt werden, dass einzelne TN nicht ihr „Gesicht“ verlieren können.

Fragen, die mit der Gruppe zu klären sind:

  • Welche Gruppenregeln werden benötigt?
  • Wie wird aufgestellt (z. B. an den Schultern nehmen...)?
  • Wann kann man als Stellvertretung aus der Aufstellung gehen?
  • Wie wird man nach der Aufstellung entlassen?
  • Muss man eine Stellvertreterrolle übernehmen, oder kann/darf man ablehnen?
  • Muss man eine Ablehnung begründen?
  • Was macht man, wenn man z. B. während der Aufstellung auf das WC muss?
  • Wie darf/soll man sich in der Aufstellung äußern?

Kompetenzen der Aufstellungsleitung

  • Umgang mit heftigen Gefühlsregungen und körperlichen Reaktionen (Beispiele: Kreislaufschwierigkeiten, drohende Ohnmacht, Hyperventilierung, abruptes Verlassen der Gruppe, Panikattacken, heftiges Weinen, Weinanfälle und Suizidgefährdung)
  • Erkennen, wenn TN nach der Aufstellung mit der Stellvertreterposition verbunden bleiben
  • Unterscheidung ob gezeigte heftige Emotionen zum aufgestellten Klientensystem gehören oder zum System der TN, die diese Emotionen zeigt. Dementsprechend muss geklärt werden, was der TN braucht (z. B. räumlichen Abstand zur Aufstellung).

„Fettnäpfchen“

  • Keine Leitung
  • Alles ist egal. Jeder kann machen, was er will, und niemand fühlt sich für irgendjemanden und irgendetwas verantwortlich
  • Jeder kann in den Prozess eingreifen und es hat keine Konsequenzen