FAQ - Liste zur Zertifizierung
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Fragen und Antworten für Weiterbildungsinteressent*innen
Welche Vorteile sind mit einer DGSF-Zertifizierung verbunden?
Für viele Arbeitgebende im psychosozialen Bereich sind systemische Kenntnisse Voraussetzung für eine Anstellung bzw. für die Auftragsvergabe. Ein DGSF-Zertifikat bestätigt, dass eine systemische Weiterbildung mit definiertem Qualitätsstandard erfolgreich absolviert wurde. Insbesondere im Beratungs-, Therapie- und Supervisionsbereich haben DGSF-Zertifikate einen hohen Stellenwert.
Berater*innen/Therapeut*innen mit DGSF-Zertifikat haben sich für das systemische Arbeiten besonders qualifiziert. Sie wahren die fachlichen Standards systemischen Handelns im Arbeitskontext und begegnen Ratsuchenden mit Achtung, Respekt und Wertschätzung. DGSF-Zertifizierte verpflichten sich, die Möglichkeitsräume ihrer Klient*innen/Kund*innen zu erweitern, deren Selbstorganisation zu fördern und unterliegen der Schweigepflicht.
Wie finde ich eine DGSF-anerkannte Weiterbildung?
Über unsere Datenbank können Sie komfortabel nach DGSF-anerkannten Weiterbildungen in Ihrem PLZ-Bereich suchen: www.dgsf.org/suche/weiterbildungsdatenbank/. Bei etwaigen Fragen zum Weiterbildungsangebot nehmen Sie bitte direkten Kontakt zum Institut auf. Für die Inhalte der Weiterbildungsdatenbank sind die Weiterbildungsinstitute verantwortlich.
Meine Suche führt zu keinem Ergebnis. Was kann ich tun?
Wählen Sie den Button „DGSF-anerkannte Weiterbildungen“ und klicken Sie den gewünschten Weiterbildungsgang an. Sie können Ihre Suche durch die Eingabe eines Suchbegriffs sowie Ihrer PLZ und des Umkreises einschränken.
Sollten Sie dennoch Probleme bei der Recherche haben, nutzen Sie unsere E-Mail-Anfrage zertifizierung|at|dgsf.org oder rufen Sie uns unter 0221 168860-14 oder -16 an.
Was ist eine Akkreditierung? Woran erkenne ich ein DGSF-akkreditiertes Weiterbildungsinstitut?
Akkreditierte Weiterbildungsinstitute haben in einem gesonderten Verfahren die fachliche Qualität der Fort- und Weiterbildung und die systemische Grundhaltung der Lehrenden an ihrem Institut nachgewiesen. Die DGSF zertifiziert systemische Weiterbildungen von akkreditierten Instituten. Alle akkreditierten Weiterbildungsinstitute verpflichten sich auf die Einhaltung der DGSF-Standards und dürfen für die Dauer von fünf Jahren eine DGSF-anerkannte Weiterbildung anbieten und damit werben. Danach muss eine erneute Zertifizierung des Weiterbildungsganges – und damit gründliche Prüfung – erfolgen. Ein von der DGSF akkreditiertes Weiterbildungsinstitut erkennen Sie an folgendem Siegel:
Ich weiß nicht, an welchem DGSF-anerkannten Weiterbildungsinstitut ich meine Weiterbildung machen soll. Wie kann ich vorgehen?
Alle DGSF-anerkannten Weiterbildungsinstitute halten die inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards ein, die in den Weiterbildungsrichtlinien der DGSF bindend festgelegt sind:
- Umfang und Dauer einer Weiterbildung,
- die Qualifikation der Lehrenden und Dozierenden,
- die Inhalte der Weiterbildung wie Theorie/Methodik, Supervision, berufsfeldrelevante Selbstreflexion, angewandte systemische Praxis und Dokumentation von Fallberichten sowie
- die Eingangsvoraussetzungen für Teilnehmende und
- die Transparenz der Gesamtkosten.
Viele Institute bieten für Interessierte kostenlose Infoabende oder „Schnupper-Wochenenden“ an. Dort bekommen Sie die Möglichkeit, u. a. die Lehrenden und Dozierenden, die Räumlichkeiten, andere Weiterbildungsinteressierte, Arbeitsmaterialien und die Lernatmosphäre kennenzulernen. Das dürfte Ihnen die Entscheidung erleichtern.
Worin unterscheidet sich eine Grund- von einer Aufbauweiterbildung?
Grundständige Weiterbildungen richten sich an Teilnehmende ohne besondere systemische Kenntnisse; Aufbauweiterbildungen an Teilnehmende, die bereits eine systemische Weiterbildung abgeschlossen haben. Unter dem Punkt „Eingangsvoraussetzungen“ der jeweiligen Weiterbildungsrichtlinien finden Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer DGSF-Weiterbildung.
(Stand: 11/2020)
Was unterscheidet die zwei Therapiecurricula voneinander?
Sie haben die Wahl zwischen einer grundständigen, 3-jährigen und einer 1-jährigen Aufbau-Therapieweiterbildung. Für das Aufbaucurriculum müssen Sie im Vorfeld eine DGSF-anerkannte Systemische Beratungs- oder grundständige Coachingweiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Haben Sie stattdessen eine von der Systemischen Gesellschaft (SG) oder eine andere qualifizierte systemische Beratungs- oder Coachingweiterbildung absolviert? Dann wenden Sie sich bitte wegen eines sogenannten "Quereinstiegs" an ein DGSF-Institut mit entsprechend anerkanntem Weiterbildungsgang. Die Institutsleitung berät Sie gerne. Weitere Angaben zu den Eingangsvoraussetzungen und erforderlichen Nachweisen zu den zwei Therapiecurricula finden Sie in unserem Informationsblatt.
Dürfen DGSF-anerkannte Weiterbildungsgänge im Blended-Learning-Format angeboten werden?
Im Zuge von Covid-19 haben sich Lehr-/Lernarrangements von systemischen Weiterbildungen verändert. Eine (teilweise) Umstellung auf Online-Formate wurde notwendig. Akkreditierte Institute dürfen infolgedessen bis zum 30. September 2025 bereits DGSF-anerkannte Weiterbildungsgänge im Blended-Learning-Format anbieten. Will heißen: Sämtliche Seminare – Theorie und Methodik, Supervision, Selbsterfahrung – können online durchgeführt werden, bis auf einen Stundenanteil (UE) in Höhe der jeweiligen Selbsterfahrungsstunden, der in Präsenz stattfinden muss. Der Fort- und Weiterbildungsausschuss begutachtet das Blended-Learning-Konzept. Die von den Instituten entwickelten und durchgeführten Curricula werden extern evaluiert.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es zur Finanzierung meiner Weiterbildung? Wie und wo kann ich diese beantragen?
Oft beteiligten sich Arbeitgebende an den Kosten für die Weiterbildung. Außerdem können Sie staatliche Fördermöglichkeiten nutzen, die Bund und Länder anbieten. Auf jeden Fall können Sie alle Kosten für Ihre berufliche Fortbildung beim Finanzamt geltend machen und von der Steuer absetzen. Nähere Infos zu den einzelnen Fördermittel-Programmen haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Fragen und Antworten für DGSF-Absolvent*innen
Wer entscheidet darüber, ob ich von der DGSF zertifiziert werde oder nicht?
Zertifizierungen stellen die Einhaltung der Qualitätsstandards sicher. Das zuständige Prüfgremium der DGSF, das über die Vergabe von Zertifikaten entscheidet, ist der Fort- und Weiterbildungsausschuss. Bei der Prüfung werden die Weiterbildungsrichtlinien der DGSF zugrundegelegt. Sie legen inhaltliche und formale Qualitätsstandards für systemische Weiterbildungen fest, wie u. a.
- Umfang und Dauer einer Weiterbildung,
- die Qualifikation der Lehrenden und Dozierenden,
- die Inhalte der Weiterbildung wie Theorie/Methodik, Supervision, berufsfeldrelevante Selbstreflexion, angewandte systemische Praxis und Dokumentation von Fallberichten sowie
- die Eingangsvoraussetzungen für Teilnehmende und
- die Transparenz der Gesamtkosten.
Was für Zertifikate vergibt die DGSF?
An AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen vergibt die DGSF auf Antrag folgende Zertifikate:
- Systemische*r Berater*in (DGSF)
- Systemische*r Therapeut*in / Familientherapeut*in (DGSF)
- Systemische*r Kinder- und Jugendlichentherapeut*in (DGSF)
- Multifamilientherapeut*in (DGSF)
- Systemische*r Paartherapeut*in und / -berater*in (DGSF)
- Systemische*r Supervisor*in (DGSF)
- Systemische*r Coach (DGSF)
- Systemische*r Organisationsentwickler*in (DGSF)
- Systemische*r Mediator*in (DGSF)
- Systemische*r Sachverständige*r im Familien- und Kindschaftsrecht (DGSF)
Wann soll ich die Anerkennung beantragen?
Der Zeitpunkt steht Ihnen frei. Bitte berücksichtigen Sie eine mind. 3-monatige Bearbeitungszeit. Wir empfehlen Ihnen, nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung die DGSF-Anerkennung zu beantragen.
Welche Unterlagen benötigt die DGSF für eine Zertifizierung?
Für die Beantragung eines Zertifikates reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch in der DGSF-Geschäftsstelle ein:
- das Antragsformular mit Verpflichtung auf die Ethik-Richtlinien der DGSF
- alle Seiten Ihres Abschlusszertifikates vom Weiterbildungsinstitut in Kopie
- Bestätigung des Weiterbildungsinstitutes für den Zertifikatsantrag bei der DGSF – Formblatt wird vom Weiterbildungsinstitut ausgestellt
- Kopie des Hochschulabschlusses bzw. Berufsabschlusses
- ggf. Nachweis über Namensänderung
- ggf. Unterlagen, aus denen ersichtlich wird, dass Sie die Eingangsvoraussetzungen erfüllt haben
Fügen Sie bitte alle Unterlagen vollständig in gut lesbarer Kopie Ihrem Zertifizierungsantrag bei. Unterlagen aus vorausgegangenen Anträgen sind nicht für den Zugriff archiviert.
Die DGSF-Geschäftsstelle prüft die eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit und sendet Ihnen in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Eingangsbestätigung postalisch zu. Bei Rückfragen nehmen wir mitunter auch telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf.
Wie lange dauert es, bis ich mein DGSF-Zertifikat erhalte?
Wir bearbeiten Ihren Antrag zeitnah. Unterstützen Sie uns in Ihrem eigenen Interesse dabei, und reichen Sie bitte vollständige Antragsunterlagen ein. Die Bearbeitungszeit kann – falls Nachforderungen erforderlich sind – bis zu drei Monate betragen.
Ist die Verpflichtung auf die Ethik-Richtlinien der DGSF für meinen Antrag auf Anerkennung notwendig?
Ja, jede Person, die von der DGSF zertifiziert wird, muss sich mit der Antragstellung mit seiner/ihrer Unterschrift auf die Einhaltung der Ethik-Richtlinien verpflichten. Ohne die Verpflichtung auf die Ethik-Richtlinien kann Ihnen die DGSF kein Zertifikat ausstellen. In dem von der DGSF zur Verfügung gestellten Antragsformular ist diese Verpflichtung bereits enthalten. Sie lautet:
„Hiermit bestätige ich, dass ich die Ethik-Richtlinien der DGSF als mir vorliegendes Dokument bzw. online unter www.dgsf.org/ueber-uns/ethik-richtlinien.htm gelesen und zur Kenntnis genommen habe. Ich erkläre, dass ich mich auf die Ethik-Richtlinien der DGSF verpflichte.“
Mit was für Kosten muss ich rechnen, wenn ich ein DGSF-Zertifikat beantragen will?
Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag beträgt pro Anerkennung:
- 100 Euro für DGSF-Mitglieder bzw. 200 Euro für Nichtmitglieder bei Zertifizierungen in Systemischer Beratung, Therapie/Familientherapie, Kinder- und Jugendlichentherapie, Mediation, Multifamilientherapie oder Sachverständigentätigkeit
- 200 Euro für DGSF-Mitglieder bzw. 300 Euro für Nichtmitglieder bei Zertifizierungen in Systemischer Supervision, Organisationsentwicklung oder Systemischem Coaching
Sind diese ausführliche Prüfung, all die Nachweise, Formblätter und die möglicherweise längere Bearbeitungszeit einfach nur Schikane?
Das Zertifizierungsverfahren dient der Qualitätssicherung systemischer Weiterbildungen und ist keine Schikane. Die Prüfer*innen bemühen sich, so zügig und kundenfreundlich wie möglich zu arbeiten, allerdings machen sie diese Arbeit ehrenamtlich und nebenberuflich. Ferner sind sie bemüht, die in den Richtlinien festgelegten Qualitätsstandards sicherzustellen. Sie können uns unterstützen, indem Sie vollständige Antragsunterlagen einreichen.
Angenommen mein Antrag wird vom Fort- und Weiterbildungsausschuss abgelehnt: Was kann ich machen?
Sie haben die Möglichkeit, einen schriftlichen Widerspruch gegen die Entscheidung innerhalb von 6 Wochen einzulegen. Der Widerspruch ist zu begründen und wird vom Vorstand und vom Fort- und Weiterbildungsausschuss geprüft.
Warum wurde mein Antrag abgelehnt, obwohl ein*e Kolleg*in bei gleichen Bedingungen seine/ihre Anerkennung erhalten hat?
Möglicherweise haben andere Voraussetzungen bestanden. Daneben kann es passieren, dass uns Fehler unterlaufen. Deshalb ist es gut, wenn Sie ggf. Widerspruch einlegen. Allerdings werden wir eine fehlerhafte Anerkennung nur aus Gründen der Gleichbehandlung nicht wiederholen.
Ich bin Verbandsmitglied und habe einen Konflikt mit einem DGSF-akkreditierten Institut, einem DGSF-Gremium oder anderen Mitglied. An wen kann ich mich wenden?
Als DGSF-Mitglied können Sie sich an den Vermittlungsausschuss wenden. Seine Aufgabe ist es, bei strittigen Fragen innerhalb des Verbandes zwischen Mitgliedern zu vermitteln. Der Vermittlungsausschuss wird nach den Prinzipien mediativen Arbeitens tätig und besteht aus drei Mitgliedern.
Ich möchte mich über ein DGSF-akkreditiertes Institut beschweren. An wen kann ich mich wenden?
Der Fort- und Weiterbildungsausschuss geht Ihrer Beschwerde nach. Die betreffenden Institute werden angeschrieben und um Stellung gebeten. Bitte geben Sie an, ob Sie als Beschwerdeführer*in anonym bleiben wollen. Sie können Ihre Beschwerde bei Almut Ingelmann in der DGSF-Geschäftsstelle einreichen.
Fragen und Informationen zur DGSF-Mitgliedschaft
Welche Vorteile hat eine DGSF-Mitgliedschaft für mich?
Als DGSF-Mitglied genießen Sie viele Vorteile:
- DGSF-Zertifikate zu reduzierten Gebühren
- zertifizierte Mitglieder werden auf Wunsch gelistet als „systemische Fachleute“ unter www.dgsf.org/suche/systemische-fachleute.
- preiswerte Berufshaftpflichtversicherung und andere Vergünstigungen
- Werbung in eigener Sache durch ein Mitgliedsporträt mit Foto und weiteren Dateien auf den gut „gerankten“ DGSF-Internetseiten
- Mitgliederbereich auf den DGSF-Internetseiten mit besonderen „Service-Informationen“
- fachliche und berufspolitische Informationen bei Veranstaltungen, in den „DGSF-Mitteilungen“, per E-Mail oder im Internet
- fachliche Vernetzung über Fachgruppen und Regionalgruppen
- Fachzeitschrift Kontext mit „DGSF-Mitteilungen“ viermal jährlich, kostenlos für alle Mitglieder
- günstigere Teilnahmegebühren bei DGSF-Veranstaltungen
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der DGSF finden Sie hier
Wie stelle ich einen Mitgliedsantrag?
Die „ordentliche“ Mitgliedschaft ist an eine Qualifikation in systemischem Arbeiten gebunden. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft einen geeigneten Nachweis bei – eine Bescheinigung über systemische Ausbildung/Weiterbildung o. ä. in Kopie reicht aus.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 140 Euro im Jahr (kalenderjährliche Mitgliedschaft). Während Sie an einer systemischen Weiterbildung teilnehmen, können Sie „außerordentliches“ Mitglied werden zum Beitrag von 70 Euro pro Jahr. Zu günstigen Bedingungen bietet die DGSF Studierenden während eines (Erst-)Studiums eine Schnuppermitgliedschaft für 30 Euro pro Jahr an. Der Mitgliedsbeitrag entfällt für Mitglieder, die ergänzende Sozialleistungen gemäß SGB II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.
Wann kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Kündigen können Sie eine Mitgliedschaft zum Jahresende. Die Kündigung muss sechs Wochen vor Jahresende der DGSF-Geschäftsstelle vorliegen.
Ich bin DGSF-anerkannte*r Lehrende*r und möchte aus dem Verband austreten. Geht das?
Nein, die Anerkennung als Lehrende*r durch die DGSF ist an die Verbandsmitgliedschaft gebunden. Bei Austritt ist bzw. sind Ihre Lehrendenanerkennung/en nicht mehr gültig. Das heißt, ein Hinweis auf die DGSF-Mitgliedschaft oder die Anerkennung als DGSF-Lehrende*r ist nicht erlaubt. Überdies können Sie nicht (mehr) die verantwortliche Leitung in einem DGSF-anerkannten Weiterbildungsgang übernehmen.
Verschiedenes
Ich möchte eine DGSF-anerkannte Weiterbildung beginnen, erfülle aber nicht die in den Richtlinien festgelegten Eingangsvoraussetzungen. Was kann ich tun bzw. an wen kann ich mich wenden, damit ich nach der Weiterbildung ein DGSF-Zertifikat beantragen kann?
Wenn Sie die Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, eine kostenfreie Voranfrage auf Ausnahmeregelung zu stellen. Lassen Sie sich hierzu in der DGSF-Geschäftsstelle beraten.
Meine in der Vergangenheit absolvierte Weiterbildung ist nicht von der DGSF anerkannt. Was kann ich tun?
Kontaktieren Sie ein Weiterbildungsinstitut mit DGSF-anerkanntem Weiterbildungsgang. Klären Sie vor Ort die Möglichkeiten und Bedingungen eines sogenannten Quereinstiegs oder einer anderen Form der Nachqualifikation, um somit die Voraussetzungen für die mögliche DGSF-Zertifizierung zu erlangen.
Wenn ich mich in einer systemischen Weiterbildung befinde und nun das Institut wechseln will: Wie bekomme ich heraus, was mir zur Anerkennung fehlt?
Das DGSF-Institut, bei dem Sie Ihre Weiterbildung abschließen wollen, prüft, welche Vorleistungen es Ihnen anerkennen kann. Diese Prüfung wird nicht von der DGSF vorgenommen.
Was hat es mit dem DQR und dem Zusatz DGfB auf sich?
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet in Weiterbildungen erworbene Kompetenzen – wie Wissen, Fertigkeiten, soziale Kompetenzen und Grad der Selbstständigkeit – acht Niveaustufen zu. Kompetenzen und Abschlüsse werden damit für Arbeitgebende, Auftraggebende und Ratsuchende europaweit vergleichbar. Eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz ist für die verbindliche Zuordnung der Kompetenzen zum DQR zuständig.
Die DGSF ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) und fördert ein auf zwei Jahre angelegtes Forschungsprojekt zur Entwicklung von Kompetenzstandards für Beraterinnen und Berater. Das Ergebnis des Projekts soll die Grundlage sein für den „Deutschen Qualifikationsrahmen Beratung“ (DQR) und wissenschaftlich fundiert Licht ins Dunkel bringen: Wie können Ratsuchende unter den unzähligen Berater*innen, Coachs, Supervisor*innen usw. die Spreu vom Weizen trennen und die tatsächliche Kompetenz eines Beraters bzw. einer Beraterin einschätzen.
Die grundständigen DGSF-Weiterbildungen Systemische/s Beratung, Coaching und Organisationsentwicklung erfüllen die Anforderungen für „Beratung/Counseling“ der DGfB – s. auch Infoblatt „Deutscher Qualifikationsrahmen Beratung"