Wissenschaftler unterstützen Familientherapie (2002)

(Kontext 1/2002) Fast 100 Professorinnen und Professoren an Universitäten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben eine Stellungnahme zur ablehnenden Entscheidung des "Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie" unterzeichnet. Entgegen der Empfehlung des Beirats, die Systemische Therapie nicht als "wissenschaftliches Verfahren" im Sinne des Psychotherapeutengesetzes einzustufen, vertreten die Unterzeichner der Stellungnahme die Auffassung: "Die Systemische Therapie ist ein in Deutschland breit vertretenes, wissenschaftlich begrün­detes und in der klinischen Praxis verankertes pro­fessionelles Verfahren. Sie hat als inno­va­tiver Ansatz wesentliche Impulse für den Fortschritt der Psychotherapie gegeben."

 
Die Unterzeichner:

Auckenthaler, Anna – Berlin; Bahnson, Claus – Kiel; Balck, Friedrich – Dresden; Baumgärtel, Frank – Bremen; Bergmann, Günther – Graz; Bergold, Jarg – Berlin; Brähler, Elmar – Leipzig; Brunner, Ewald Johannes – Jena; Buchholz, Michael – Göttingen; Buchinger, Kurt – Kassel; Bullinger, Monika – Hamburg; Butollo, Willi – München; Charlton, Michael – Freiburg; Ciompi, Luc – Bern; Clement, Ulrich – Heidelberg; du Bois, Reinmar – Stuttgart; Duss-von Werdt, Josef – Fribourg; Eckert, Jochen – Hamburg; Eggert, Dieter – Hannover; Felder, Wilhelm – Bern; Fengler, Jörg – Köln; Franke, Alexa – Dortmund; Freyberger, Hellmuth – Hannover; Frohburg, Inge – Berlin; Fürstenau, Peter – Düsseldorf; Grau, Uwe – Kiel; Graumann, Carl-Friedrich – Heidelberg; Greif, Siegfried – Osnabrück; Hehl, Franz Josef – Düsseldorf; Helmich, Peter – Düsseldorf; Herzka, H.S. – Zürich; Herzog, Wolfgang – Heidelberg; Hildenbrand, Bruno – Jena; Hurrelmann, Klaus – Bielefeld; Huschke-Rhein, Ralf – Köln; Jantzen, Wolfgang – Bremen; Jopt, Uwe-Jörg – Bielefeld; Joraschky, Peter – Dresden; Katschnig, Hildegard – Wien; Kentler, Helmut – Hannover; Kieselbach, Thomas – Bremen; Klupe, Karl-J. – Köln; Klüwer, Carl – Köln; Krafeld, Franz Josef – Bremen; Kriz, Jürgen – Osnabrück; Kröger, Friedebert – Ratingen; Lempp, Reinhart – Stuttgart; Machemer, Peter – Osnabrück; Menschik-Brendele, Jutta – Klagenfurt; Merl, Harry – Wien; Millhofer, Petra – Bremen; Mrochen, Siegfried – Dortmund; Palmowski, Winfried – Erfurt; Petzold, Ernst – Aachen; Petzold, Hilarion, Amsterdam; Ploil, Eleonore – Bamberg; Reich, Kersten – Köln; Reiter, Ludwig – Wien; Retzer, Arnold – Heidelberg; Revenstorf, Dirk – Tübingen; Schiepek, Günter – Bamberg; Schleiffer, Roland – Köln; Schmidt, Gunter – Hamburg; Schmidt, Lothar – Trier; Schmidt-Denter, Ulrich – Köln; Schmidtchen, Stefan – Hamburg; Schneewind, Klaus – München; Scholz, Michael – Dresden; Schulz-von-Thun, Friedemann – Hamburg; Schwab, Reinhold – Hamburg; Schweitzer, Jochen, Heidelberg; Simon, Fritz B. – Witten/Herdecke; Stierlin, Helm – Heidelberg; Strauß, Bernhard – Jena; Streeck, Ulrich – Göttingen; Treml, Alfred K. – Hamburg; Tscheulin, Dieter – Würzburg; Tschuschke, Volker – Köln; Varga von Kibéd, Matthias – München; Verres, Rolf – Heidelberg; Voß, Reinhard – Koblenz; Walper, Sabine – München; Willi, Jürg – Zürich; Willutzki, Ulrike – Bochum; Wirsching, Michael – Freiburg; Zurhorst, Günter – Berlin

Die Stellungnahme im Wortlaut

Die Arbeitsgemeinschaft für Systemische Therapie (AGST) als Dachorganisation der Fach­ver­bände für Systemische Therapie und Familientherapie in Deutschland stellte im Februar 1999 beim “Wissen­schaftlichen Beirat Psychotherapie" (WB-P) den Antrag, die wissen­schaft­li­che Anerkennung der Systemischen Therapie  gemäß § 11 PsychThG zu prüfen. Dem Antrag wurde eine ausführ­liche, 600 Seiten umfassende Dokumentation beige­fügt, die von Priv.-Doz. Dr. Günter Schiepek mit Unterstützung eines Experten-Beirates aus Psy­chologie und Medizin in Wissenschaft und Praxis erstellt wurde. [Diese Dokumentation wurde von der AGST im Herbst 1999 im Verlag Vandenhoeck &  Ruprecht (Göttingen) als Buch herausgegeben (”Die Grundlagen der Systemischen Therapie”, Autor: G.Schiepek)]. Der WB-P stellte in sei­ner Sitzung vom 29.‑.30.9. 1999 anhand eines überaus knapp begründeten Gutachtens fest, daß die Systemische Thera­pie zur Zeit nicht als wissenschaftlich an­erkannt eingestuft wer­den könne. Die Gründe waren in der Hauptsache:

·         die konzeptionelle Verbindung von (anthropologischer und ätiologischer) Theorie und the­ra­­peuti­scher Praxis sei unzureichend,

·         die Wirksamkeit der Systemischen Therapie könne auch für einen eingeschränkten An­wen­­dungs­bereich derzeit nicht als nachgewiesen gelten. Allenfalls gebe es viel­ver­spre­chen­de Hinweise auf die Wirksamkeit familientherapeutischer Interventionen mit Kindern und Jugendlichen als Index­patienten.

Dem Beschluß liegt ein Minderheitsvotum eines seiner Mitglieder, Prof. Dr. G.‑W. Speierer, bei, der dem Gutachten insofern grundsätzlich widerspricht, als die Vermittlungsschritte zwi­schen den theo­re­ti­schen Voraussetzungen und der Begründung diagnostischen wie thera­peu­­tischen Handelns hinrei­chend klar erkennbar seien.

Demgegenüber ist bezüglich der Entwicklung und Anwendung der Systemischen Therapie vom Be­ginn in den 50er Jahren an festzustellen, daß der systemische Therapieansatz

·         sich in wissenschaftlicher Hinsicht als Umsetzung des interdisziplinär ausgerichteten, system­wissenschaftlichen Paradigmas versteht und insofern eigenständig theoretisch begründet ist,

·         aus den konkreten Anforderungen der Praxis in  der Versorgung psychisch kranker Menschen ent­stan­den ist,

·         zahlreiche Befunde empirischer Forschung und Evaluation hervorgebracht hat, die nicht ex­peri­men­tell, sondern unter realen Praxisbedingungen erhoben wurden,

·         weltweit eine breite wissenschaftliche Anerkennung genießt und sich damit - auch seit lan­ger Zeit in Deutschland - als ein professioneller Ansatz etabliert hat, der seine kli­ni­sche Nützlichkeit im Feld gezeigt hat und auf entsprechend große Resonanz unter Prak­ti­kern stößt,

·         über ein theoretisches und methodisches Inventar verfügt, das auch von den meisten anderen  The­rapieansätzen für die eigene Weiterentwicklung genutzt wurde und wird.

Eines der zentralen Argumente des WB-P gegen die Anerkennung der Systemischen Thera­pie war die geringe Anzahl an empirischen Studien im Sinne der vom WB-P vorgegebenen, durchaus strittigen Kri­terien. Dieser Argumentation sind grundsätzliche Überlegungen entge­gen­zusetzen:

·       Die Befundlage zur Systemischen Therapie ist besser als in der Stellungnahme dargestellt.

Die Praxis der Systemischen Therapie entwickelte sich weitgehend im Rahmen der eigent­­lichen Kran­kenversorgung. Anders als bei Ansätzen, die stärker an den Univer­sitäten verankert sind, beruht die Mehrzahl der vorliegenden Wirksamkeitsstudien auf Untersu­chungen, die in realen Versorgungssituationen entstanden. Diese unter Versor­gungs­gesichtspunkten hochrelevan­te Forschung wurde im Gutachten des WB-R lapidar als methodisch unzureichend abgetan. Statt dessen wurden nur experimentelle und ver­glei­chende Studien in die Be­trach­­tung mit einbezogen. Darüber hinaus wurden die aus den USA stammenden positiven Befunde zur Systemi­schen Therapie aus kontrollierten Stu­dien mit dem Ar­gument einer fehlenden interkultu­rellen Vergleichbarkeit in einer nicht sachlich zu nennenden Weise ent­kräf­tet.

·       Die „etablierten“ Richtungen werden systematisch bevorzugt.

Die psychotherapeutische Forschung an deutschen Universitäten zeigt sich eng auf die Schulzugehörigkeit der Lehrstuhlinhaber bezogen. Sowohl in der Psychotherapeutischen Medizin als auch in der Klinischen Psychologie wird fast ausschließlich über die bereits eta­blierten Ansätze geforscht, die dann nach Verabschiedung des PsychThG zudem ohne wei­tere  Überprüfung von den Landesbehörden als “wissenschaftlich” über­nommen wur­den. Sowohl durch diese struktu­rellen Rahmenbedingungen als auch durch die Wahl der Kriterien bei der Überprüfung der Ansätze ergeben sich zwangsläufig "gut­achterliche" Bevorzugun­gen der in der Vergangenheit etablierten Ansätze. Die Festlegung auf diese Art von Wirksamkeits­nachweis für die "Wissenschaftlichkeit" eines Ansatzes ist - wie auch die Fach­diskussionen des letzten Jahres um die Praxis des WB-P zeigen - keineswegs un­um­stritten. Diese strukturelle Benachteili­gung der nicht im Wissenschaft­lichen Beirat personell vertretenen Ansätze steht nicht im Einklang mit dem Geist des PsychThG. Sie ver­schafft den bereits etablierten Modellen einen unzulässigen, nicht mehr zeitgemäßen Wett­bewerbsvorteil. Auf die anderen­orts vielfach kritisierte ausschließliche Beset­zung des WB-P mit Vertretern der Richtlinienverfahren soll an dieser Stelle bewußt nicht noch einmal eingegangen werden.

Als Unterzeichner/in dieser Erklärung - als Lehrende und Forscher an deutschen und internationalen Hochschulen tätig - schließe ich mich folgenden zusammenfassenden Aussagen zur gut­achterlichen Praxis des WB-P an:

Die Wissenschaftlichkeit eines Psychotherapie­verfahrens darf nicht allein aus zu eng begrenzten Wirk­sam­keits­kriterien hergeleitet werden. Die wissenschaftliche Begutachtung eines Verfahrens sollte viel­mehr eine Würdigung des gesamten Spektrums der theoretischen, prak­tischen, klinischen und empirischen Aktivitäten des betreffenden Ansatzes beinhalten.

Die Systemische Therapie ist ein in Deutschland breit vertretenes, wissenschaftlich begrün­detes und in der klinischen Praxis verankertes pro­fessionelles Verfahren. Sie hat als inno­va­tiver Ansatz wesentliche Impulse für den Fortschritt der Psychotherapie gegeben.

Die Systemische Therapie sollte nicht aus der Weiterentwicklung dieser Praxis ausgeschlossen werden.