Mitmachkampagne: Wer spart, wenn Kinder den Preis zahlen? Einsparungen bei den Hilfen zur Erziehung stoppen und inklusive Jugendhilfe umsetzen!

Das neue Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) betrifft Fachkräfte, Einrichtungen und Verbände der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie der Eingliederungshilfe und soll jetzt zeitnah beschlossen werden. Mit der Kampagne möchte die DGSF Einfluss auf die anstehenden politischen Debatten nehmen und sichtbar machen, welche systemischen Wirkungen die geplanten Einsparungen insbesondere für die ambulanten Hilfen haben.

Worum geht es?

Die Kinder- und Jugendhilfe wird grundlegend reformiert. Die geplanten Veränderungen betreffen Fachkräfte, Einrichtungen und Verbände der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie der Eingliederungshilfe. Am Mittwoch, den 12.08.26 ist der Kabinettsbeschluss eines 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (KJHSRG) erfolgt. Jetzt schließt sich kurzfristig das parlamentarische Verfahren an und dann soll das Gesetz noch in diesem Herbst vom Bundestag verabschiedet werden. Eine Gegenüberstellung der Änderungen zwischen dem bestehenden Recht und dem Gesetzentwurf finden auf der Seite des DIJuF https://dijuf.de/ .

Mit dieser Reform soll in erster Linie die problematische Finanzsituation der Kommunen und Länder in den Griff bekommen werden, wobei die Jugendhilfe alleine für die hohen komplexen Hilfebedarfe von Kinder, Jugendlichen und Familien und damit den steigenden Kosten der Kommunen, verantwortlich gemacht wird. Viele weitere systemische Effekte der Sozial- und Gesundheitspolitik auf die Entwicklungen in der Jugendhilfe werden dabei ignoriert.

Der Gesetzentwurf hat Anregungen der Fachverbände aufgenommen. Erfreulich ist, dass die Verpflichtung zur Wirkungskontrolle zur Weitergewährung von Hilfen relativiert wurde und die Aufenthaltspflicht für minderjährige ausländische geflüchtete Kinder und junge Menschen zurückgenommen wurde. Auch hat der Appell der systemischen Fachverbände DGSF und SG gewirkt, den Begriff „systemisch“ nicht mehr für finanzielle Einspar- und Steuerlogiken zu instrumentalisieren.

Deutlich problematisch sind aber diese Gesetzesvorgaben, die massive Auswirkungen auf die Jugendhilfe, insbesondere die ambulanten Erziehungshilfen und Eingliederungshilfen, erwarten lassen:

  • Vorrang infrastrukturelle Angebote wie Kindertagesbetreuung, Familienbildung und Jugendsozialarbeit vor den Hilfen zur Erziehung. Ziel ist die Einsparung (ambulanter) Erziehungshilfen (über 100 Mio allein im Bereich der SPFH).
  • Infrastrukturelle Bildungsassistenz:  Gruppenangebote, die mit dem so genannten „Pooling“ vergleichbar sind, erfüllen den individuellen Rechtanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe.  

Für die Eltern, junge Menschen und Fachkräfte bedeutet das eine deutlich höhere Legitimationsschwelle für individuelle, passgenaue ambulante Hilfen und eine Abkehr von einer partizipativen Hilfekultur!

  • Weiterhin keine Finanzierungspflicht leistungsgerechter Vergütung bei ambulanten, familienunterstützenden Hilfen, sondern die Aufnahme der Verpflichtung, die Sparsamkeit der Träger verbindlich bei der Auswahl zu beachten. Es fehlt nicht nur eine Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Leistungsanbietern, in Streit- und Konfliktfällen besteht auch keine Möglichkeit eine Schiedsstelle anzurufen. Ambulante Erziehungshilfen sollen über die Vorrangstellung der Infrastrukturangebote möglichst verhindert werden und wenn sie eingesetzt werden, dann nur unter dem Gebot der Sparsamkeit in Verbindung mit einer standardisierten Prüfung der Wirksamkeit.
  • Abschied von „der großen Lösung“ einer inklusiven Jugendhilfe. Es wird wahrscheinlich auf absehbare Zeit keine flächendeckende Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach der Jugendhilfe geben. Gegenüber heute ändert sich die Zuständigkeit zunächst nur in Modellregionen. Ein Flickenteppich an Zuständigkeiten in den Bundesländern und Kommunen mit unterschiedlichen Regelungen für Kinder mit Behinderung ist keine Inklusion!

Mit der Kampagne macht die DGSF über die sozialen Medien Erfahrungen fachliche Positionen zu den gesetzesänderungen aus der Praxis sichtbar.

Bitte unterstützen Sie die DGSF und anderen Fachverbände, eine Verabschiedung des 1. KJHSRG in dieser Form zu verhindern.

Das können Sie tun:

    • Wenden Sie sich jetzt zeitnah an Ihre Bundestagsabgeordneten.
    • Nutzen Sie dazu gerne die Postkarten unten, die Sie per Mail mit einem persönlichen Anschreiben versenden können.
    • Ein Vorschlag für ein Anschreiben finden Sie hier.
    • Eine der unten bereitgestellten Postkarten kann als Feed-Beitrag im eigenen Account auf Facebook, Instagram (...) geteilt werden.
    • Die Verwendung der unten aufgeführten Hashtags kann ebenfalls zur Verbreitung des Themas beitragen.Die Sichtbarkeit der Kampagne lässt sich weiter erhöhen, indem auf die Beiträge anderer Teilnehmender reagiert wird: liken, kommentieren, teilen.

Empfohlene Markierungen

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Empfohlene Hashtags

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  • #DGSF
  • #SystemischeGesellschaft
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  • #JugendhilfeIimGespräch
  • #InklusionMitgestalten
  • #PraxisSpricht

Beispiel für einen Beitrag:

Damit die Beiträge persönlich und zugleich fachlich bleiben, empfehlen wir diese Struktur:

  • Meine Erfahrung: Was erlebe ich in meinem Arbeitsfeld?
  • Meine Sorge oder Frage: Was könnte sich durch die Reform verändern?
  • Meine fachliche Position: Was muss gesichert oder verbessert werden?
  • Mein Aufruf: Informiert euch. Bringt eure Erfahrungen ein. Gestaltet die Reform mit.

Hinweise zur Kommunikation

  • Respektvoll und dialogorientiert formulieren.
  • Konkrete Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag einbringen.
  • Persönliche Angriffe und parteipolitische Zuschreibungen vermeiden.
  • Den Austausch fördern und Fragen stellen, statt abschließende Urteile zu formulieren.
  • Lade zum Austausch ein und stelle Fragen, statt abschließende Urteile zu formulieren.

Gemeinsamer Aufruf

Jeder Beitrag trägt dazu bei, die Erfahrungen aus der Fachpraxis sichtbar zu machen. Die Einladung weiterer Kolleg*innen, Einrichtungen und Verbände zur Beteiligung stärkt die Reichweite und Wirkung der Kampagne.

Postkartenmotive zur freien Verwendung

Zum Abspeichern der Postkartenmotive mit Rechtsklick auf das Bild klicken -> speichern unter ...

Weitere Möglichkeiten der Beteiligung

Weiter Ideen der Beteiligung gibt es auf der Aktionsseite der Fachgruppen Aufsuchende systemische Arbeit, Systemische Sozialarbeit und Systemische Kinder- und Jugendhilfe oder z. B. hier Sozialabbau stoppen! - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege 

Qualitätsoffensive für die ambulanten Erziehungshilfen

Die DGSF setzt sich seit 2022 im Rahmen einer Qualitätsoffensive für die ambulanten Erziehungshilfen ein. Seit Jahrzehnten leidet das Kinder- und Jugendhilferecht unter einem Systemfehler, der im Rahmen der jetzigen Strukturreform getilgt werden muss.

Während es für die stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen eine Verpflichtung für eine leistungsgerechte Vergütung gibt, besteht eine solche Finanzierungspflicht bei ambulanten, familienunterstützenden Hilfen nicht. Es fehlt nicht nur eine Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Leistungsanbietern. In Streit- und Konfliktfällen besteht auch keine Möglichkeit eine Schiedsstelle anzurufen. Damit wird es wahrscheinlicher, dass die Höhe der Vergütung stärker durch fachfremde politische Überlegungen als durch fachliche Notwendigkeiten bestimmt wird. Für eine solche Schlechterstellung gibt es keinen sachlichen Grund! Sie führt eher dazu, dringend erforderliche Standards wie Zeit für fachliche Leitung, Fallberatungen, Dokumentation, Weiterbildung/ Supervision nicht zu gewährleisten oder abzubauen!

Es ist an der Zeit, im Rahmen der Strukturreform bestehende Ungleichbehandlungen zu beenden und nicht noch zusätzlich neue Benachteiligungen für Leistungserbringer und im Ergebnis vor allem für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Eltern zu schaffen.