Abwertung ambulanter Psychotherapie verschärft Versorgungslage

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e. V.) zur Abwertung der Vergütung ambulanter Psychotherapie

16. März 2026

Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e. V.) kritisiert die Entscheidung des Bewertungsausschusses, die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Gesprächsleistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu reduzieren. Der Bewertungsausschuss ist das gemeinsame Selbstverwaltungsgremium der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Festlegung der Vergütung ambulanter Leistungen.

Diese Entscheidung sendet ein problematisches und gesundheitspolitisch falsches Signal für die Versorgung von Menschen mit psychischen Belastungen in Deutschland. Gerade in einer Situation, in der die Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung hoch ist und viele Patient*innen bereits heute monatelang auf einen Behandlungsplatz warten, erscheint eine Abwertung zentraler psychotherapeutischer Leistungen besonders problematisch.

Aus Sicht der DGSF betrifft diese Entscheidung nicht nur Fragen der Vergütung einzelner Berufsgruppen, sondern die Stabilität der psychosozialen Versorgungsstruktur insgesamt. Psychotherapie ist ein zentraler Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Sie trägt dazu bei, psychische Krisen zu bewältigen, Chronifizierungen zu verhindern und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Gerade Menschen, die ohnehin mit strukturellen Benachteiligungen konfrontiert sind, wie etwa durch Armut, Diskriminierung [1], Migrationserfahrungen oder belastende familiäre Lebenssituationen, sind besonders auf niedrigschwellige und verlässliche psychotherapeutische Unterstützung angewiesen. Eine Schwächung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung trifft daher insbesondere diejenigen, die ohnehin höhere Hürden im Zugang zu Gesundheitsleistungen erleben.

Die systemische Therapie betrachtet psychische Gesundheit im Zusammenhang mit sozialen Beziehungen, familiären Lebenslagen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Psychotherapeutische Arbeit unterstützt daher nicht nur einzelne Patient*innen, sondern kann auch stabilisierend auf Familien, Partner*innenschaften, Kinder und soziale Netzwerke wirken. Sie trägt damit dazu bei, soziale Folgekosten zu reduzieren und intergenerationalen Belastungen zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund ist es schwer nachvollziehbar, ausgerechnet die zentralen Gesprächsleistungen der Psychotherapie finanziell abzuwerten. Gleichzeitig zeigen gesundheitsökonomische Analysen[2], dass psychotherapeutische Praxen unter den Bedingungen der ambulanten Versorgung bereits heute mit vergleichsweise geringen wirtschaftlichen Spielräumen arbeiten – trotz vergleichbarer Arbeitszeit und Praxiskosten. Die angekündigte Anhebung einzelner Strukturzuschläge kann diese Abwertung nicht ausreichend kompensieren.

Für die DGSF steht dabei weniger die Einkommenssituation einzelner Berufsgruppen im Vordergrund als vielmehr die Frage, welche Folgen solche Entscheidungen für die langfristige Stabilität der psychosozialen Versorgungsstrukturen haben. Wenn zentrale Leistungen der ambulanten Psychotherapie strukturell an Attraktivität verlieren, kann dies mittelfristig die Niederlassungsbereitschaft, die Versorgungskapazitäten und damit den Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung für viele Menschen weiter verschlechtern.

Die DGSF fordert daher den Bewertungsausschuss, den GKV-Spitzenverband sowie die gesundheitspolitisch Verantwortlichen in der Bundesregierung auf, die Entscheidung zur Abwertung der psychotherapeutischen Gesprächsleistungen  zurückzunehmen und jede Änderung der Leistung auf ihre Auswirkungen auf die Versorgungssituation sorgfältig zu prüfen und damit die Bedeutung psychotherapeutischer Versorgung für gesellschaftliche Teilhabe, gesundheitliche Chancengerechtigkeit und soziale Stabilität stärker zu berücksichtigen.

Eine nachhaltige und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung benötigt stabile Rahmenbedingungen für psychotherapeutische Arbeit. Sie braucht zugleich eine Versorgungslandschaft, in der Psychotherapie, Beratung und präventive Angebote gut ineinandergreifen und Menschen frühzeitig Unterstützung finden können.

Psychische Gesundheit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und für ein gelingendes Zusammenleben in Familien, sozialen Netzwerken und Gemeinschaften und damit von hoher Bedeutung für eine Demokratieförderung der Gesellschaft. Die ambulante Psychotherapie leistet hierzu einen unverzichtbaren Beitrag.

[1] https://www.rassismusmonitor.de/publikationen/rassismus-und-seine-symptome/

[2] https://www.zi-pp.de/zahlen_fakten/

Ansprechperson bei Rückfragen:

Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF)
Sanata Nacro, DGSF-Fachreferent*in Gesundheit und Psychotherapie
Jakordenstraße 23, 50668 Köln
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